Spendenaffäre mit Vorarlberger Beteiligung: AfD überweist Millionen an Bundestag

Die Alternative für Deutschland (AfD) hat der Bundestagsverwaltung vorsorglich 2,35 Millionen Euro überwiesen. Hintergrund ist eine Spende zur Finanzierung einer Wahlkampfkampagne, die laut offizieller Angabe vom ehemaligen FPÖ-Politiker Gerhard Dingler stammt. Recherchen des Spiegel und des Standard erhärten jedoch den Verdacht, dass Dingler lediglich als Strohmann für eine weitaus größere Geldgeberstruktur fungierte.
Wie die Bundestagsverwaltung sowie die AfD gegenüber dem stern und RTL/ntv bestätigten, soll die Zahlung eine mögliche Strafzahlung in noch höherer Höhe abwenden.
Verdacht: Strohmannspende von Immobilienmilliardär Conle
Im Zentrum der Ermittlungen steht der deutsch-schweizerische Immobilienunternehmer Henning Conle. Nach Informationen der österreichischen „Financial Intelligence Unit“ soll dieser kurz vor Start der Kampagne einen noch höheren Betrag an Dingler überwiesen haben. Conle lebt in der Schweiz und ist der Bundestagsverwaltung als Unterstützer der AfD bereits bekannt.
„Aktuell geht die Bundestagsverwaltung davon aus, dass es sich bei dieser Spende um eine nach dem Parteiengesetz unzulässige Weiterleitungs- bzw. Strohmannspende handelt“, teilte ein Sprecher auf Nachfrage von stern und RTL/ntv mit. Solche Konstruktionen, bei denen die wahre Identität des Spenders verschleiert wird, sind nach deutschem Recht verboten.
AfD sieht keine Schuld, spricht von Vorsichtsmaßnahme
AfD-Bundesschatzmeister Carsten Hütter widerspricht der Einschätzung der Bundestagsverwaltung: „Wir sind nach wie vor der Meinung, dass es sich um keine Strohmannspende handelt“, sagte er gegenüber stern und RTL/ntv. Die Überweisung an den Bundestag diene lediglich der Absicherung, um bei einem negativen Verfahrensausgang nicht mehrfach sanktioniert zu werden.
Die Partei betont, dass Dingler stets erklärt habe, das Geld stamme aus seinem eigenen Vermögen und sei nicht im Auftrag Dritter geflossen. Dennoch habe man den Betrag freiwillig überwiesen, „nur damit wir keine doppelte oder dreifache Strafe zahlen müssten“, so Hütter weiter.
Millionenstrafe weiterhin möglich
Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Sollte sich herausstellen, dass die Spende tatsächlich eine illegale Strohmannkonstruktion war und die AfD dies zum Zeitpunkt der Annahme wusste, droht der Partei eine sogenannte Dreifach-Sanktion. Diese würde über sieben Millionen Euro betragen.
Laut Parteiengesetz müssen unzulässige Spenden nicht nur abgeführt, sondern bei Vorsatz auch mit bis zur dreifachen Summe sanktioniert werden.
(VOL.AT)
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