Schutz von historischen Eventlocations in Wien beschlossen

Die neue Regelung erlaubt es, bei bestimmten Events an ausgewählten Tagen ab 22 Uhr nicht leiser zu werden, sofern bis 23 Uhr gespielt werden darf. Zudem werden historische Eventlocations geschützt; wenn dort seit über 30 Jahren Veranstaltungen stattfinden, können sie trotz näher kommender Wohnbebauung weiter betrieben werden.
Schutz von historischen Eventlocations in Wien nach Arena-Streit
In Wien waren Veranstalter zuletzt wiederholt mit Beschwerden von Anrainern konfrontiert worden, die sich über die Beschallung durch Open-Air-Gigs mokierten. Für große Aufmerksamkeit sorgten vor allem die Turbulenzen rund um die Arena. Wickel mit den Bewohnern neuer Wohntürme mündeten dort letztendlich in der Anschaffung einer neuen Soundanlage, die den Schall auf dem Gelände bündelt. Die Arena ist wohl auch jene Veranstaltungsstätte, die vom geplanten Schutz historischer Orte am meisten profitiert.
Denn es geht um Areale mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1.000 Besucherinnen und Besuchern. Sind die Voraussetzungen vorhanden, dürfen sie laut Entwurf jedenfalls weiter betrieben werden, auch wenn Wohnbebauung heranrückt - sofern es nicht zu einer Gesundheitsgefährdung kommt. Die Regelung gilt nicht für Objekte, die erst seit vergleichsweise kurzer Zeit entsprechend bespielt werden. Vorgesehen ist weiters, dass in Zukunft bis 23.00 Uhr mit erhöhten Lärmschutzgrenzen bei Freiluftveranstaltungen Musik gemacht werden darf. Dies gilt vor Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen. Voraussetzung ist jedoch, dass die reguläre Sperrstunde zuvor von 22.00 auf 23.00 Uhr erstreckt wurde.
Awarenesskonzept für Eventlocations ab 300 Gästen
Deutlich erhöht werden auch die Anforderungen in Sachen Sicherheit. Konkret müssen in Clubs und bei Konzerten die Veranstalter in Zukunft ab 300 Gästen ein Awarenesskonzept vorlegen, wenn bestimmte Rahmenbedingungen wie Tanzfläche oder Stehplätze vor der Bühne, Alkoholausschank oder ein Ende nach 21.00 Uhr gegeben sind. Das Konzept muss etwa eine genau festgelegte Rettungskette enthalten.
Bei Veranstaltungen mit bis zu 5.000 Besucherinnen und Besuchern müssen Awarenessmaßnahmen auch in das Sicherheitskonzept einfließen. Vorgeschrieben wird zudem auch eine ausreichende Beleuchtung bei WC-Anlagen in Freibereichen oder von schwer einsehbaren Arealen wie Gebüschgruppen. Neu ist weiters, dass bei Events mit mehr als 2.000 Leuten ein Umwelt- und Abfallkonzept erstellt werden muss.
"Im Mittelpunkt der Novelle steht der Schutzgedanke", betonte der zuständige Stadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) in einer der APA übermittelten Stellungnahme. Dies betreffe den Schutz von Gästen genauso wie den Schutz der Umwelt und die Bewahrung historischer Veranstaltungsstätten.
(APA/Red)
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