Pkw: EU-Kommission will jährliche Pflichtinspektion älterer Autos

Bevor der Vorschlag in Kraft treten kann, müssen auch das Europaparlament und die EU-Staaten zustimmen.
In Österreich schon seit 1973 das "Pickerl"
Auf Österreich hätte so eine derartige Regelung jedenfalls keine Auswirkung, denn seit dem Jahr 1973 gilt die §57a-Begutachtung, umgangssprachlich das "Pickerl" genannt. Und für das "Pickerl" gilt in Österreich die 3-2-1-Regelung: Bei Pkw/Kombi und Anhänger bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht ist die erste §57a-Begutachtung drei Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren zwei Jahren und dann jährlich vorgeschrieben.
(APA/dpa)
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