Slowenien: Gesetzesvorschlag für unbeschränkte künstliche Befruchtung

Die slowenischen links-liberalen Koalitionsparteien haben Gesetzesänderungen vorgeschlagen, um die verfassungswidrigen Einschränkungen des Rechts auf künstliche Befruchtung aufzuheben. Die Neuregelung soll auch alleinstehenden Frauen und Frauen in gleichgeschlechtlichen Beziehungen den Zugang zu Verfahren der medizinisch unterstützten Reproduktion ermöglichen. Dies hatte das slowenische Verfassungsgericht im vergangenen Jahr gefordert.
"Wir glauben, dass damit die Diskriminierung nach mehr als 20 Jahren beseitigt wird", sagte der Fraktionschef der mitregierenden Linken, Matej T. Vatovec, laut Medien am gestrigen Dienstag. Wie die Abgeordnete der regierenden Freiheitsbewegung, Janja Sluga, hinzufügte, werden mit der Novelle nicht nur die Rechte aller Frauen auf künstliche Befruchtung gleichgestellt, sondern auch die verschiedenen Familienformen in der Gesellschaft anerkannt.
Künstliche Befruchtung wird allen Frauen zugänglich gemacht
Der Gesetzesvorschlag sieht vor, dass das Verfahren der künstlichen Befruchtung, das bisher nur heterosexuellen Paaren vorbehalten war, künftig allen Frauen zur Verfügung steht. Das Verbot der gleichzeitigen Verwendung von gespendeten Ei- und Samenzellen wird aufgehoben. Diese Option soll aber nur in begründeten Fällen möglich sein. Leihmutterschaft bleibt verboten und strafbar, hieß es.
Die Änderungen müssen noch vom Parlament verabschiedet werden, die drei Koalitionsparteien rechnen mit einem zügigen Verfahren. Ein Veto der zweiten Parlamentskammer wird nicht ausgeschlossen, ein Referendum ist laut Vatovec aber "keine Option", da die Novelle ein Urteil des Verfassungsgerichts umsetzt. Der Linke-Fraktionschef betonte jedoch, dass die konservative Opposition nicht unterschätzt werden dürfe, da sie "immer einen Weg" finde, Vorschläge zu blockieren. Im Jahr 2001 scheiterte der Versuch, auch Frauen ohne Partner die künstliche Befruchtung zu ermöglichen, an einem von rechten Parteien initiierten und von konservativen Kreisen stark unterstützten Referendum.
Verfassungsgericht: Diskriminierung zweier Frauengruppen
Das slowenische Verfassungsgericht erklärte im November 2024 den Ausschluss von alleinstehenden Frauen und Frauen in lesbischen Beziehungen von assistierten Reproduktion für verfassungswidrig. Das Höchstgericht urteilte, dass die bestehende Regelung das Recht auf diskriminierungsfreie Behandlung bei der Ausübung ihres Rechts, frei über die Geburt von Kindern zu entscheiden, verletze.
Die verfassungsrechtliche Prüfung war 2020 von einer Gruppe linker und liberaler Abgeordneter beantragt worden, Erstunterzeichner war Vatovec. Ein Jahr später reichte auch der Gleichstellungsbeauftragte Miha Lobnik einen ähnlichen Antrag ein.

(APA/VOL.AT)
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