SPÖ muss Kickl Schadensersatz zahlen

Ein entsprechender Bericht wurde der APA von beiden Verhandlungsparteien bestätigt. Dazu kommen noch gut 6.900 Euro an Verfahrenskosten, die zu bezahlen sind. Schließlich verurteilte das Wiener Handelsgericht die SPÖ, via Newsletter verbreitete Vorwürfe gegen Kickl, wonach er enge Kontakte mit einem Neonazi habe, mit einer Gegendarstellung zu beseitigen.
SPÖ behauptet: Kickl habe Nähe zu Neonazi
In dem Verfahren ging es im Wesentlichen darum, dass die Sozialdemokraten einen Newsletter veröffentlicht hatten, in dem eine Nähe Kickls zu dem bekannten Neonazi behauptet wurde. Zudem wurde verbreitet, dass der damalige Innenminister die Razzia im Verfassungsschutz (damals BVT) veranlasst hätte, um eine Liste im Rechtsextremismusreferat zu beschlagnahmen, die die Nähe zwischen den beiden beweisen solle.
"Eine unwahre rufschädigende Ehrenbeleidigung"
Im der APA vorliegenden Urteil heißt es unter anderem: "Es kann - vor allem auch unter Berücksichtigung des damaligen Ministeramts des Klägers und seiner jetzigen Funktion als Bundesparteiobmann der Freiheitlichen Partei Österreichs - kein Zweifel daran bestehen, dass die inkriminierten Aussagen geeignet sind, das Ansehen oder die Wertstellung des Klägers in der Gesellschaft zu beeinträchtigen oder zu schmälern." Die inkriminierten Äußerungen der Beklagten stellten "eine unwahre rufschädigende Ehrenbeleidigung" dar.
(APA)
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