Arbeitslosengeld-Sperren: Deutlicher Anstieg in Vorarlberg
2024 hat das AMS in Österreich deutlich häufiger als im Jahr 2023 den Bezug von Arbeitslosengeld gesperrt, wie VOL.AT berichtete. Konkret hat sich die Zahl der Sanktionen um rund 4,8 Prozent auf 162.435 erhöht, wie das Arbeitsmarktservice (AMS) mitteilte. Gibt es eine ähnliche Entwicklung speziell in Vorarlberg?
12,1 Prozent mehr Sanktionen in Vorarlberg
René Schneider von der Abteilung Arbeitsmarktbeobachtung, Statistik, Forschung und Controlling bestätigt gegenüber VOL.AT, dass auch das Arbeitsmarktservice Vorarlberg (AMS) im vergangenen Jahr insgesamt mehr Arbeitslosengeldsperren verhängt hat als im Jahr 2023. Und dieser Anstieg ist tatsächlich noch größer als in ganz Österreich.
Konkret stieg die Anzahl der Sanktionen in Vorarlberg um rund 12,1 Prozent auf 7263. Auch die Zahl der Arbeitslosen selbst ist angestiegen. Ende Dezember 2024 waren 10.268 vorgemerkte Arbeitslose auf Jobsuche, das sind um 887 mehr als zum Jahresende 2023.
Gründe für Sperren
Doch warum werden derartige Sperren eigentlich verhängt? "Arbeitsuchende müssen unter anderem arbeitswillig und vermittelbar sein, solange Sie von uns Geld zur Überbrückung Ihrer Arbeitslosigkeit erhalten, zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe", erklärt Schneider die Vorraussetzungen für den Bezug des Geldes des AMS.
Das bedeutet unter anderem, dass sich die Betroffenen eine zumutbare Beschäftigung annehmen, die vom AMS vermittelt wird. Zudem müssen die Arbeitslosen sich gegebenenfalls nach- oder umschulen lassen. Darüber hinaus wird erwartet, dass sich die Arbeitssuchenden selbst darum bemühen, eine zumutbare Arbeit zu finden.
Zumutbar bedeutet laut Schneider etwa, dass die Beschäftigung den körperlichen Fähigkeiten entspricht. Zudem darf sie die Gesundheit und Sittlichkeit nicht gefährden und muss angemessen entlohnt werden. Auch die Erreichbarkeit, die Arbeitszeiten und die Einhaltung der gesetzlichen Betreuungspflichten werden dabei berücksichtigt.
Öfters Schulungen geschwänzt
Wer sich nicht an diese Vorschriften hält, muss mit Folgen rechnen. Etwas mehr als 1.434 Sanktionen gab es im Jahr 2024 in Vorarlberg aufgrund von "tageweisem Fernbleiben von Schulungen". Das ist gegenüber dem Vorjahr 2023 ein Zuwachs von rund 73,8 Prozent. Über 1.501 Sanktionen resultierten aus "Verweigerung beziehungsweise Vereitlung der Arbeit/Schulung". Das stellt ein Plus von 28,5 Prozent dar.
Rückgang bei den Terminversäumnissen
Arbeitslose Personen sind verpflichtet, sich in festgelegten Abständen persönlich beim Arbeitsmarktservice zu melden. Das Versäumnis eines solchen Termins kann zur Einstellung des Arbeitslosengeldes führen. Allerdings können triftige Gründe, wie Krankheit oder Vorstellungsgespräche, eine Nachsicht des Versäumnisses rechtfertigen. Mit rund 1.848 verhängten Sanktionen gab es in Vorarlberg, im Vergleich zum Österreich, bei derartigen unentschuldigten "Terminversäumnissen" jedoch keinen Anstieg. Hier betrug der Rückgang gegenüber dem Vorjahr knapp 2,8 Prozent.
Schlechtere wirtschaftliche Entwicklung
Ebenfalls verzeichnete das AMS Vorarlberg einen ein Rückgang bei der Wartefrist beim Arbeitslosengeld wegen selbst verschuldetem Arbeitsende. Mit knapp 2.400-Mal war dies ein Rückgang von 4,6 Prozent. Doch das muss nicht zwingend etwas Positives bedeuten, sondern spiegelt die wirtschaftliche Lage wieder. "Weniger Eigenkündigungen sind ein Zeichen für eine schlechtere wirtschaftliche Entwicklung", so das AMS.
(VOL.AT)
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