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Täuschungsvorwurf: Aldi und Lidl bringen Schokoladen-Luxus ins Wanken!

Aldi und Lidl stehen wegen irreführender Dubai-Schokolade vor rechtlichen Konsequenzen, da sie die Verbraucher täuschen sollen.
Aldi und Lidl stehen wegen irreführender Dubai-Schokolade vor rechtlichen Konsequenzen, da sie die Verbraucher täuschen sollen. ©Canva
Die Discounter Aldi und Lidl geraten wegen ihrer „Dubai-Schokolade“ in die Kritik. Ein deutscher Süßwarenvertrieb wirft ihnen irreführende Werbung und Wettbewerbsverstöße vor.

Aldi und Lidl geraten ins Visier eines deutschen Süßwarenunternehmens. Beide Discounter verkaufen Schokoladenprodukte unter dem Namen „Dubai-Schokolade“ – ein Begriff, der vom deutschen Vertrieb Wilmers exklusiv beansprucht wird. Wilmers wirft den Ketten vor, Verbraucher durch ihre Eigenmarken irrezuführen und sich unrechtmäßig am Hype um die Original-Dubai-Schokolade zu bereichern.

Wer steckt hinter der Abmahnung?

Der Streit entzündet sich an den Eigenmarken der Discounter. So vertreibt Aldi Süd beispielsweise die „Alyan Dubai Handmade Chocolade“. Laut Wilmers ist diese Bezeichnung irreführend, da das Produkt weder handgefertigt ist noch in Dubai hergestellt wird. Lidl wiederum bietet seine Schokolade über die Lidl-App zu einem Bruchteil des Originalpreises an – ein Dorn im Auge des Süßwarenvertriebs.

Original vs. Eigenmarke: Der Streitpunkt

Der Streit entzündet sich an den Eigenmarken der Discounter. So vertreibt Aldi Süd beispielsweise die „Alyan Dubai Handmade Chocolade“. Laut Wilmers ist diese Bezeichnung irreführend, da das Produkt weder handgefertigt ist noch in Dubai hergestellt wird. Lidl wiederum bietet seine Schokolade über die Lidl-App zu einem Bruchteil des Originalpreises an – ein Dorn im Auge des Süßwarenvertriebs.

Irreführende Namen und Herkunftsangaben

Wilmers argumentiert, dass die Namen der Discounter-Schokoladen den Anschein erwecken, es handle sich um das Original-Produkt der Marke Fex Dessert. Diese Schokolade wird jedoch ausschließlich von staatlich zugelassenen Herstellern in Dubai produziert.

EU-Verordnung im Fokus des Streits

Der Süßwarenvertrieb beruft sich auf EU-Vorschriften zur Lebensmitteldeklaration. Diese sollen Verbraucher vor Täuschung schützen, indem Herkunft, Inhaltsstoffe und Herstellungsweise klar deklariert werden. Wilmers sieht hier einen klaren Verstoß, der Aldi und Lidl rechtliche Konsequenzen drohen lässt.

(VOL.AT)

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