Mordfall Janine G.: Lebenslange Haftstrafe für Erstangeklagten

Der 28-jährige Hauptangeklagte wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Er war nicht geständig und blieb bei seiner Darstellung, dass ein 22-jähriger Bekannter der Mörder sei.
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Dem Erstangeklagten wurden Mord, Verleumdung, Störung der Totenruhe und schwere Nötigung vorgeworfen.
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"Grausame und kaltblütige Tatbegehung"
Der Richter führte in der Urteilsbegründung zum Erstangeklagten die "grausame und kaltblütige Tatbegehung" sowie das Zusammentreffen von zwei Verbrechen als Erschwerungsgründe an, in positivem Sinne angerechnet wurden die verminderte Zurechnungsfähigkeit sowie sein Geständnis zum Vorwurf der Störung der Totenruhe an. Der Verteidiger des 28-Jährigen meldete volle Berufung an.
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(APA)
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