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Gewerkschaft Bau-Holz fordert "Hitzefrei" bei Hitzewellen

Angesichts immer häufiger auftretender Hitzetage fordert die Gewerkschaft Bau-Holz verstärkten Schutz für Bauarbeiter.
Angesichts immer häufiger auftretender Hitzetage fordert die Gewerkschaft Bau-Holz verstärkten Schutz für Bauarbeiter. ©Ammann Andreas, ÖGB Vorarlberg; Canva
GBH-Landesgeschäftsführer Ammann appelliert an die Arbeitgeber, die Beschäftigten nicht ungeschützt enormer Hitzebelastung auszusetzen und ihnen Hitzefrei zu ermöglichen.

Die extremen Hitzetage werden in Folge der Klimakrise mehr. Laut dem Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz (BSchEG) gibt es für Arbeitgeber ab 32,5 Grad Celsius die Möglichkeit, auf Baustellen ihren Beschäftigten „Hitzefrei“ zu gewähren.

Forderung nach verstärktem Schutz für Bauarbeiter

Angesichts der immer mehr werdenden Tage mit extrem hohen Temperaturen fordert die Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) verstärkten Schutz für Bauarbeiter. "Die Hitzetage werden mehr und die Situation für die Arbeiter dauerhaft unerträglicher. Immer heißere und längere Sommer erfordern verstärkten Schutz der Beschäftigten", fordert GBH-Geschäftsführer Andreas Ammann mehr Sensibilität.

Informationskampagne der GBH

GBH-Landesgeschäftsführer Andreas Ammann betont anlässlich der steigenden Zahl an Hitzetagen die Dringlichkeit der Situation: "Ich appelliere an die Arbeitgeberseite, die Beschäftigten nicht ungeschützt der enormen Hitzebelastung auszusetzen und ihnen „Hitzefrei“ zu ermöglichen. Bauarbeiter sind die Hitzeopfer Nummer eins unter den Berufsgruppen. Schwere körperliche Arbeit in praller Sonne kann schnell zu Kreislaufzusammenbrüchen oder Schlimmerem führen. Wir appellieren daher an die Arbeitgeber:innen, die Gesundheit ihrer Beschäftigten nicht unnötig aufs Spiel zu setzen und von der Hitzefrei-Regelung Gebrauch zu machen."

Regelungen für "Hitzefrei"

"Hitzefrei" gibt es ab 32,5 Grad Celsius im Schatten. Die Arbeitgeber müssen „Hitzefrei“ anordnen, derzeit gibt es keinen Rechtsanspruch. Der Richtwert von 32,5 Grad gilt nach der nächstgelegenen Messstelle. Bei Anwendung der Hitzeregelung gibt es eine Entgeltfortzahlung von 60 Prozent für die Arbeiter plus 30 Prozent Lohnnebenkosten, die den Arbeitgeber:innen zur Gänze von der BUAK refundiert werden. "Somit entstehen für die Betriebe keine Kosten, wenn sie Verantwortung übernehmen und Menschlichkeit beweisen, indem sie ihren Bauarbeitern „Hitzefrei“ geben", betont Ammann.

(VOL.AT)

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