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Von der Leyen fordert geschlechterparitätische Nominierungen für EU-Kommission

Ursula von der Leyen fordert geschlechterparitätische Kandidaten für die EU-Kommission
Ursula von der Leyen fordert geschlechterparitätische Kandidaten für die EU-Kommission ©Reuters; APA; Canva
Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten sollen jeweils zwei Kandidaten - eine Frau und einen Mann - für den Posten als EU-Kommissar vorstellen. Das kündigte die frisch vom EU-Parlament im Amt bestätigte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in Straßburg an.

Eine Ausnahme von dieser Regel werde es aber in den Fällen geben, wo ein Land seinen aktuellen Kommissar im Amt belassen will. In Summe strebe sie aber eine geschlechterparitätische EU-Kommission an.

Österreichische Kandidaten in Vorbereitung

Von der Leyen dürfte die Regierung in Wien daher in den kommenden Wochen bitten, zwei Kandidaten vorzuschlagen, die sie anschließend interviewen werde. Der seit 2010 amtierende EU-Kommissar für Österreich, Johannes Hahn, strebt keine weitere Amtszeit an. Bisher wurde Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) als aussichtsreicher Kandidat gehandelt, nachdem er von der Leyen bereits im Juni in Wien getroffen hatte. Zuvor galt Europaministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) als mögliche Kandidatin für den Kommissarsposten. NEOS und Grüne hatten zuletzt auch den Ex-ÖVP-Abgeordneten und EP-Vizepräsidenten Othmar Karas ins Spiel gebracht.

Innerstaatliches Verfahren in Österreich

Das innerstaatliche Verfahren in Österreich sieht vor, dass zunächst der Bundeskanzler das Präsidium des Nationalrats um Konsultationen ersucht. Dann erfolgt ein Beschluss des Ministerrates und schließlich eine "förmliche Einvernehmensherstellung" im EU-Hauptausschuss, dazu braucht der Kandidat oder die Kandidatin eine Mehrheit. Erst dann wird die Nominierung des designierten Kommissionsmitglieds förmlich an das EU-Ratssekretariat mitgeteilt.

Anhörung und Prüfung der Kandidaten

Hat von der Leyen einmal ein Team zusammengestellt, so werden die einzelnen Kommissare im Herbst vom EU-Parlament angehört. Zuvor prüft der Rechtsausschuss des Parlaments die Erklärung der finanziellen Interessen und allfällige Interessenskonflikte der Kommissarskandidaten. Die zuständigen Fachausschüsse stimmen dann über die einzelnen Bewerber ab, obwohl das Europaparlament nur die ganze EU-Kommission billigen oder ablehnen kann. In der Vergangenheit war es durchaus üblich, dass einzelne Kommissarsanwärter von den Abgeordneten abgelehnt wurden und die betroffenen Länder eine neue Kandidatin oder einen neuen Kandidaten nachnominieren mussten.

Zeitplan für die neue EU-Kommission

Die Abstimmung über die gesamte EU-Kommission im Europaparlament könnte planmäßig im September stattfinden. Dann wäre der Weg frei für einen planmäßigen Amtsantritt der zweiten EU-Kommission unter von der Leyen am 1. November.

(APA)

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