AA

Hier gilt jetzt ein Nachtfahrverbot: Dornbirn greift wegen Poser-Szene durch

Die Stadt Dornbirn hat für die Färbergasse und umliegende Straßen ein Fahrverbot von Juni bis Oktober 2024 täglich von 20.00 bis 5.00 Uhr erlassen.
Die Stadt Dornbirn hat für die Färbergasse und umliegende Straßen ein Fahrverbot von Juni bis Oktober 2024 täglich von 20.00 bis 5.00 Uhr erlassen. ©Stadt Dornbirn
Die Stadt Dornbirn hat für den Bereich der Färbergasse, Johann-Georg-Ulmer-Straße, Schwarzkiefernweg und Druckergasse ein jahreszeitlich (Juni bis Oktober 2024) sowie tageszeitlich (täglich von 20.00 bis 5.00 Uhr) beschränktes Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge erlassen.
Dornbirn sagt Lärm den Kampf an: Neue Kampagne für ruhige Nächte in der Innenstadt

Ausgenommen ist der Anrainerverkehr. Der Hauptgrund für die Einführung des Fahrverbots ist die zunehmende Lärmbelästigung, insbesondere in den Nachtstunden. Der Bereich hat sich erneut zum beliebten Treffpunkt der sogenannten "Roadrunner- und Poserszene“ entwickelt.

Hier gilt das Nachtfahrverbot von 20:00-5:00 Uhr
Hier gilt das Nachtfahrverbot von 20:00-5:00 Uhr ©Stadt Dornbirn

Gründe für das Fahrverbot

Die lauten Aktivitäten dieser Gruppen, wie das Hochdrehen der Motoren, durchdrehende und quietschende Reifen sowie laute Musik, haben in der Vergangenheit zu erheblichem Unmut bei den Anwohner geführt. Darüber hinaus wird oft Müll achtlos weggeworfen, was das Problem zusätzlich verschärft.

Von 20:00 bis 05:00 Uhr darf hier niemand fahren, außer Anrainern.
Von 20:00 bis 05:00 Uhr darf hier niemand fahren, außer Anrainern. ©Stadt Dornbirn

Bereits vor zwei Jahren trat ein ähnliches Fahrverbot in Kraft, das damals zur Entschärfung der Situation beitrug. Da sich die Szene seit Anfang dieses Jahres wieder vermehrt in diesem Bereich trifft, sah sich die Stadt gezwungen, die Einschränkungen erneut einzuführen.

Hier steht das nächste Schild zum Nachtfahrverbot.
Hier steht das nächste Schild zum Nachtfahrverbot. ©Stadt Dornbirn

Details des Fahrverbots

Gemäß § 43 Abs. 2 StVO 1960 wird zur Vermeidung von Gefahren oder Belästigungen, insbesondere durch Lärm, im Bereich der genannten Straßen ein Fahrverbot erlassen. Dieses gilt vom 1. Juni bis 31. Oktober 2024 täglich von 20.00 bis 5.00 Uhr und betrifft alle Kraftfahrzeuge, ausgenommen den Anrainerverkehr. Die Stadtpolizei übernimmt die Überwachung und Durchsetzung dieser Verordnung.

(VOL.AT)

  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Hier gilt jetzt ein Nachtfahrverbot: Dornbirn greift wegen Poser-Szene durch