Wenn die Reise ins Wasser fällt

Am besten durch gute Information. „Welche Absicherung im Einzelfall greift, finden Betroffene in ihren Reiseunterlagen“, sagt AK Konsumentenschützerin Renate Burtscher. „Im Sicherungsschein muss die jeweilige Reisepreisabsicherung für den Insolvenzfall beschrieben und das Versicherungsunternehmen mit Adresse und Kontaktdaten benannt sein.“
Wussten Sie, dass die Ansprüche binnen acht Wochen angemeldet werden müssen? Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Amtsgericht München den Münchner Rechtsanwalt Axel Bierbach.
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