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Vorsicht Betrug: Kriminalpolizei warnt vor Fallen auf Kleinanzeigen-Portalen

Aufgrund einer Zunahme betrügerischer Aktivitäten auf Online-Kleinanzeigenportalen in Vorarlberg warnt die Kriminalpolizei die Bevölkerung vor ausgeklügelten Betrugsmaschen gegen Verkäufer.
Aufgrund einer Zunahme betrügerischer Aktivitäten auf Online-Kleinanzeigenportalen in Vorarlberg warnt die Kriminalpolizei die Bevölkerung vor ausgeklügelten Betrugsmaschen gegen Verkäufer. ©APA, Canva, (Symbolbild)
Aufgrund einer Zunahme betrügerischer Aktivitäten auf Online-Kleinanzeigenportalen in Vorarlberg warnt die Kriminalpolizei die Bevölkerung vor ausgeklügelten Betrugsmaschen gegen Verkäufer.

In jüngster Zeit verzeichnet die Kriminalpolizei eine auffällige Häufung von Betrugsanzeigen, die sich auf Online-Kleinanzeigenportale beziehen.

Zunahme von Betrugsfällen in Vorarlberg

Verkäufer, die auf diesen Plattformen private Artikel anbieten, geraten ins Visier von Betrügern. Nach ersten Kontaktaufnahmen über die Anzeigenportale ziehen die Täter die Kommunikation gezielt auf andere Kommunikationswege wie Messengerdienste oder E-Mails um.

Betrugstechniken und deren Folgen

Die Betrüger bedienen sich gefälschter Webseiten, die den Internetseiten bekannter Banken täuschend ähnlich sehen. Sie überreden die Verkäufer, auf diesen Webseiten ihre Onlinebanking-Zugangsdaten einzugeben. Nachdem sie Zugang erhalten haben, tätigen die Kriminellen mehrere Sofortüberweisungen ins Ausland, was zu erheblichen finanziellen Schäden führt – die Schadenssummen bewegen sich im vier- bis fünfstelligen Bereich.

Sicherheitstipps der Kriminalpolizei

Die Kriminalpolizei empfiehlt eindringlich, niemals Links zu folgen, die von Unbekannten versendet werden. Online-Banking sollte nur über vertraute und geprüfte Zugänge genutzt werden, wobei die URL in der Adresszeile des Browsers immer auf ihre Richtigkeit zu überprüfen ist. Wichtig ist, dass keine Freigaben im Online-Banking erteilt werden, wenn die Transaktion nicht selbst initiiert wurde. Zugangs- und Freigabedaten für das Online-Banking sollten niemals an Dritte weitergegeben werden.

Umgang mit Zahlungsdaten

Verkäufer sollten kritisch hinterfragen, ob die von Käufern geforderten Daten wirklich notwendig sind. Für eine Kaufpreiszahlung benötigt der Käufer lediglich die IBAN und bei internationalen Transaktionen den BIC. Bei Unsicherheiten rät die Polizei, sich an Fachpersonen zu wenden oder direkt die Polizei zu kontaktieren.

(VOL.AT)

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