Grenze zwischen Liechtenstein und Österreich wird verschoben: Welche Flächen Vorarlberg zufallen

Die Staatsgrenze zwischen Österreich und Liechtenstein, die sich von dem Dreiländereck mit der Schweiz bis zum Naafkopf im Rätikon erstreckt, erfährt eine historische Änderung wie der ORF und SWR am Montag übereinstimmend berichten.
Beitrag vom SWR:
In einem gemeinsamen Grenzvertrag haben sich die beiden Länder darauf geeinigt, den Verlauf der Grenze an einer bestimmten Stelle zu bereinigen. Diese Änderung betrifft den Bereich um den Egelsee im Feldkircher Stadtteil Tosters und zielt darauf ab, die bisherige zickzackförmige Linienführung zu begradigen. Für diese Neugestaltung ist nicht nur eine Anpassung des Grenzvertrags notwendig, sondern auch eine Änderung der Vorarlberger Landesverfassung.

Gemeinsame Staatsgrenze zwischen zwei Dreiländerpunkten
Aktuell beginnt die gemeinsame Staatsgrenze zwischen Liechtenstein und Österreich im Norden im Dreiländereck mit der Schweiz. Dieser Punkt befindet sich direkt in der Flussmitte des Rheins bei Bangs, einem Ortsteil von Feldkirch. Der Grenzverlauf geht weiter nach Süden, folgt dem Eschnerberg an seinem Grat und erreicht das beiderseits der Grenze dicht bebaute Siedlungsgebiet der Ortschaften Tosters (A) und Mauren (FL). Mitten im Wohngebiet befindet sich der Grenzübergang Binsen. Die Grenze führt weiter durch Riedlandschaft und den Egelsee bis zum wichtigsten Grenzübergang zwischen Österreich und Liechtenstein bei Tisis. Der Grenzverlauf verlässt anschließend das stark besiedelte Rheintal und steigt in südöstlicher Richtung in gebirgiges Gelände auf. Der Naafkopf markiert schließlich als Dreiländerpunkt mit der Schweiz das südliche Ende der gemeinsamen Staatsgrenze von Österreich und Liechtenstein.
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Egelsee lag ursprünglich näher am Ortszentrum
Begradigt wird die Staatsgrenze nun im Bereich um den Egelsee, dessen Geschichte weit zurückreicht. Ursprünglich lag er näher am Ortszentrum, wurde aber im 19. Jahrhundert trockengelegt. Zwischen 2011 und 2013 wurde am Grenzbach Esche ein neuer Rückhalteweiher mit demselben Namen angelegt, der gleichermaßen dem Hochwasserschutz dient und ein Biotop für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten bietet. Die Staatsgrenze, die durch den See verläuft, soll nun im Zuge der Grenzbereinigung begradigt werden. Dabei wechseln Flächen von insgesamt 478 Quadratmetern zwischen den Ländern, um eine logischere und geradlinigere Grenzziehung zu ermöglichen. Während Liechtenstein vor allem Flächen im Egelsee selbst von Österreich erhält, zählen Landstreifen nordwestlich und südöstlich davon künftig zu Österreich. Von bisher 20 Grenzpunkten bleiben nach der Änderung noch drei.
Die Neugestaltung des Grenzverlaufs hat nicht nur eine vereinfachte Grenzziehung zur Folge, sondern führt auch zu praktischen Veränderungen vor Ort. Unter anderem wird die Fußgänger- und Radbrücke, die bisher den Grenzbach nach Liechtenstein überquerte, größtenteils dem österreichischen Staatsgebiet zugeordnet.

Lockerung des Bauverbots
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Grenzvertragsänderung ist die Lockerung des bisherigen Bauverbots entlang der Grenze. Während bisher ein zehn Meter breiter Streifen beiderseits der Grenze nicht bebaut werden durfte, wird dieser Bereich auf einen Meter reduziert. Diese Maßnahme eröffnet neue Möglichkeiten für die Entwicklung und Nutzung der grenznahen Gebiete, sowohl für Österreich als auch für Liechtenstein.
Der Weg zur Umsetzung
Bevor die Änderungen wirksam werden, sind noch einige rechtliche Schritte notwendig. Neben der Anpassung der Vorarlberger Landesverfassung muss der neue Staatsvertrag ratifiziert werden. Erst dann kann der bereinigte Grenzverlauf offiziell in Kraft treten. Beraten wird der Vorarlberger Landtag darüber wohl frühestens Anfang April.

Vorarlberger fordert eine Volksabstimmung
In einer Stellungnahme, die öffentlich auf der Seite des Landes Vorarlberg einsehbar ist, fordert Helmut B. die Durchführung einer Volksabsstimmung. Der Mann schreibt: "Mein Standpunkt ist, dass es bei jeder Verfassungsänderung (auf Landes- und
Bundesebene) obligatorisch eine Volksabstimmung geben sollte. Daher spreche ich mich
für eine Volksabstimmung aus. Inhaltlich habe ich persönlich bis dato keinen Grund
gefunden, welcher gegen eine Änderung des gegenständlichen Verfassungsgesetzes
spricht."
Immer wieder Anpassungen im Dreiländereck
Einer der letzten bedeutenden Gebietsaustausche in Vorarlberg fand in den 1970er-Jahren statt, als Österreich und die Schweiz sich auf eine Neuordnung ihrer Staatsgrenze einigten. Auch an der Grenze zwischen Deutschland und der Schweiz kam es erst im vergangenen Jahr bei Bad Säckingen im Landkreis Waldshut zu einer Grenzkorrektur, wodurch das deutsche Bundesgebiet geringfügig vergrößert wurde. Eine besondere Grenzgeschichte ist der Fall Verenahof: Die ehemalige deutsche Exklave bei Schaffhausen wurde 1967 offiziell an die Schweiz übergeben. Der Verenahof, eine kleine Landfläche, die von schweizerischem Territorium umgeben war, stellte eine geografische Kuriosität dar und war ein Beispiel für die Komplexität der Grenzziehungen in der Region. Die Übergabe an die Schweiz erleichterte die Verwaltung und die Nutzung des Gebiets.
(Red.)
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