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Asylwerber erhalten mehr Beschäftigungsmöglichkeit

Flüchtlinge können auch für ausgelagerte Einheiten tätig werden
Flüchtlinge können auch für ausgelagerte Einheiten tätig werden ©Canva | APA
Flüchtlinge können in Österreich künftig etwas mehr für Hilfstätigkeiten eingesetzt werden. Das sieht ein Entwurf des Innenministeriums an die Länder vor.

Laut dem Papier, das der APA vorliegt und über das zunächst der "Standard" berichtete, können Personen in der Grundversorgung künftig auch dort tätig werden, wo Organisationen nur unter dem bestimmenden Einfluss einer Gebietskörperschaft oder eines Gemeindeverbandes stehen oder es sich um NGOs handelt.

Bisher war ein entsprechender Einsatz nur möglich, wenn er sich im direkten Einflussbereich von Ländern und Gemeinden abspielte. Bei den Einsatzmöglichkeiten handelt es sich um gemeinnützige Tätigkeiten, etwa Rasenpflege. Als Beispiele nennt das Innenministerium nun auch Tätigkeiten in Seniorenheimen sowie in der Bibliotheks-, Sportstätten- oder Friedhofsverwaltung. Ebenfalls angeführt werden Obdachloseneinrichtungen und Behindertenwerkstätten.

Keine Verpflichtungen

Verpflichtend sind diese Tätigkeiten nicht. Genau das hatte aber beispielsweise Oberösterreich gefordert. Nunmehr zeigt man sich in der Stellungnahme zu dem Entwurf mit der Neuregelung durch das Innenministerium zufrieden. Das Thema Verpflichtung wird nicht erwähnt.

Kickl ortet "Bauchfleck"

FPÖ-Chef Herbert Kickl empörte sich, dass die Regierung einen "Bauchfleck" hingelegt habe. Die ÖVP versuche nur Asylwerbern "bessere Karten" für das Verfahren zu verschaffen. Eine Arbeitspflicht für "anerkannte Flüchtlinge" bis zum Wegfall ihres Fluchtgrunds und ihrer Heimreise wäre sinnvoller.

Seitens des Innenministeriums wird betont, dass man den Begriff der Arbeitspflicht nie verwendet habe. Gegenwärtig werde die Verordnung über die gemeinnützigen Tätigkeiten angepasst. Das passiere im Dialog mit den Bundesländern, der noch nicht abgeschlossen sei.

(APA)

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