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Prozess gegen Maddie-Verdächtigen beginnt

Schöffin befangen - Frau verbreitete Aufruf zum Mord - Fünf Delikte angeklagt
Schöffin befangen - Frau verbreitete Aufruf zum Mord - Fünf Delikte angeklagt ©APA
Der Prozess gegen den im Fall Maddie mordverdächtigen Deutschen wegen fünf Sexualstraftaten hat begonnen.

Dem 47 Jahre alten Christian B. werden drei schwere Vergewaltigungen und sexueller Missbrauch von Kindern in zwei Fällen vorgeworfen. Der Verdächtige soll die Taten zwischen Ende Dezember 2000 und Juni 2017 in Portugal begangen haben. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte ihn im Oktober 2022 nach aufwendigen Ermittlungen in mehreren europäischen Ländern angeklagt.

Zum Auftakt des Prozesses Freitag früh stellte die Verteidigung einen Befangenheitsantrag gegen eine Schöffin, woraufhin die Verhandlung unterbrochen wurde und um 10.30 Uhr fortgesetzt werden sollte.

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Unter Mordverdacht

Der Verdächtige steht seit dem Sommer 2020 im Fokus, nachdem deutsche Ermittler überraschend bekannt gaben, dass sie den vorbestraften Sexualstraftäter im Fall der vermissten Maddie aus Großbritannien unter Mordverdacht haben. Die damals dreijährige Britin Madeleine McCann war im Mai 2007 im portugiesischen Praia da Luz an der Algarve aus einer Ferienanlage verschwunden. Der Fall sorgte weltweit für Schlagzeilen. Er ist aber nicht Gegenstand des aktuellen Prozesses in Braunschweig.

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Prozessstart wegen Medienandrang verschoben

Dennoch war der Andrang vor dem Landgericht Braunschweig am Freitagmorgen so groß, dass der ursprünglich geplante Auftakt um 9.00 Uhr nicht eingehalten werden konnte, wie Reporter der Nachrichtenagentur dpa berichteten. Vor dem Gebäude bildeten sich lange Schlangen, vor dem Betreten mussten sich alle Besucherinnen und Besucher aufwendigen Sicherheitsmaßnahmen unterziehen.

Während die Staatsanwaltschaft Braunschweig eine Verurteilung des Angeklagten mit Blick auf alle angeklagten Taten anstrebt, geht Verteidiger Friedrich Fülscher von der Unschuld seines Mandanten aus und will Freisprüche erreichen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

(APA/dpa)

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