Neos-Kritik an Corona-Hilfen sorgt für Wirbel: Brunner verhandelt weiter mit EU

In Form einer parlamentarischen Anfrage wollten die Neos, u.a. auch der Vorarlberger Nationalratsabgeordnete Gerald Loacker, wissen, wieso sich manche Betriebe aufgrund ihrer Struktur mehrfach an den Fördertöpfen bedienen konnten. Während andere, mit den gleichen Voraussetzungen, aber anderen Geschäftsformen, beispielsweise nur einmalig unterstützt wurden.
Das sorgt jetzt auch auf EU-Ebene für Zündstoff, Finanzminister Magnus Brunner bestätigte gegenüber VOL.AT, dass man konstruktive Gespräche mit der Kommission führe, um eine gangbare Lösung für alle zu finden.
Neos orten Benachteiligung
von Firmen im Wettbewerb
Die Neos stellen fest, dass einige Unternehmen möglicherweise mehr Fördermittel erhalten haben, als ihnen laut EU-Beihilfenrecht zustehen. Sie kritisieren, dass bei verbundenen Unternehmen (außer beim Fixkostenzuschuss 1) keine Konzernbetrachtung vorgesehen war, was zu einer Bevorzugung bestimmter Konzernstrukturen geführt hat. Sie weisen darauf hin, dass das BMF und die Minister, die selbst Erfahrung aus einer Förderstelle mitbringen, das offensichtliche Problem des Beihilfenrechts ignoriert haben. Außerdem soll eine Untersuchung des potenziellen Rückzahlungsvolumens und der Hintergründe des riskanten Spiels des BMF auf Kosten österreichischer Unternehmen angestrebt werden.

"Das BMF bestreitet weiterhin, einen Fehler gemacht zu haben, und behauptet, dass es sich einen 'Spielraum"'zunutze gemacht hat, um die besondere Förderwürdigkeit von Unternehmen zu berücksichtigen, die hohe Umsatzeinbußen erlitten haben oder von behördlichen Schließungen betroffen waren", informiert Nationalratsabgeordnenter Gerald Loacker. Die Neoes kritisieren, dass das BMF die EU-Kommission nicht um ihre Einschätzung zu diesem "Spielraum" bei der Interpretation des Unternehmensbegriffs gebeten hat.

Außerdem versuche das BMF, die Fehler der Vergangenheit mit der EU-Kommission wiedergutzumachen, indem es die ausgezahlten Covid-Hilfen unter andere Beihilfeinstrumente subsummiere, um Rückzahlungen möglichst zu verhindern. Sie kritisieren, dass das BMF auf dem Rücken österreichischer Unternehmen ein riskantes Spiel gespielt hat.
Die Anfrage zielt außerdem darauf ab, mehr Transparenz das potenzielle Rückzahlungsvolumen zu hinterfragen.

Brunner kontert und verweist auf Verhandlungen mit der EU
Finanzminister Brunner betont in der Beantwortung, dass die COFAG (COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH) 171 betroffene Unternehmensverbünde identifiziert hat, die insgesamt 888 Antragsteller umfassen. Diese haben insgesamt 8327 Anträge auf verschiedene Arten von Beihilfen gestellt.
Die COFAG habe die Antragsteller dazu aufgefordert, zusätzliche Angaben zu ihrer Unternehmensstruktur zu machen, um die Einhaltung der beihilferechtlichen Höchstbeträge auf Ebene der Unternehmensgruppe sicherzustellen. Er betont, dass jede einzelne Situation von der jeweiligen Förderstelle im Lichte des Beihilfentatbestandes geprüft werden muss und dass eine vollständige Rechtsicherheit ex ante nicht gegeben sein kann.
Minister Brunner geht auch auf die Rolle des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) ein und erwähnt, dass das BMF und das BMAW in Kontakt mit der Europäischen Kommission stehen, um an einer Klärung der Zweifelsfragen zu arbeiten.
In Bezug auf die Auszahlung der Beihilfen erklärt er, dass erste Auszahlungsstopps unmittelbar nach dem Schreiben der Europäischen Kommission im März 2022 erfolgten. Seit Juli 2022 wurden 326 Anträge positiv erledigt und Beihilfen ausgezahlt. Das Gesamtvolumen der 326 ausbezahlten Anträge beläuft sich auf 62.519.109,91 Euro.

Er betont, dass sich das BMF derzeit in einer Diskussion mit der Kommission zur Lösung der beihilfenrechtlichen Situation befindet und dass Rückzahlungen von Unternehmen geprüft werden müssen, wenn sie nicht geleistet werden können.
Auf VOL.AT-Nachfrage im Finanzministerium verwies man auf die laufenden Gespräche. Aktuell befinde man sich mit der EU in konkreten Verhandlungen und man sei bemüht, eine Lösung zu finden, die sowohl im Interesse des Steuerzahlers als auch der betroffenen Betriebe liege. Denn es könne wohl kaum im Sinne der Steuerzahler sein, dass man die Unternehmen zu Rückzahlung zwinge, damit in den Ruin schicke und letztlich Arbeitsplätze aufs Spiel setze.
(VOL.AT)
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