Verbot für Zäune mit Plastik-Sichtschutz: Was sich diese Gemeinden dabei denken

Das Verbot von Sichtschutzfolien aus Kunststoff wurde bei der Sitzung der Gemeindevertretung am 20. September 2022 in Altach einstimmig beschlossen, hieß es auf Anfrage von VOL.AT.

"Sicherheit von Fahrradfahrern und Fußgängern kann dadurch erheblich erhöht werden"
"Einfriedungen zur öffentlichen Straße müssen bis zu einer Höhe von 60 cm ab bestehendem Gelände 30 cm vom Straßenrand (=Grundstücksgrenze), beziehungsweise ab einer Höhe von 60 cm ab bestehendem Gelände 50 cm vom Straßenrand (=Grundstücksgrenze) zurückgesetzt werden", erklärt Markus Giesinger, Bürgermeister von Altach, gegenüber VOL.AT.

Doch warum dieses Verbot? "Diese Reglung soll dazu beitragen, dass die in Altach durchwegs relativ schmalen Straßen nicht zusätzlich verengt werden. Die Sicherheit von Fahrradfahrern und Fußgängern kann dadurch erheblich erhöht werden", führt Giesinger weiter aus.
Ästhetische und Umwelt-Gründe
Sichtschutzfolien in Zaunelementen seien nicht zulässig. Man ziele vor allem darauf ab, dass Kunststoffhecken und Einfriedungen aus Kunststoff nicht nur aus ästhetischen Gesichtspunkten unerwünscht seien, sondern auch der Umwelt schaden. "Die Zäune werden zwar wegen ihrer Langlebigkeit beworben, es darf aber bezweifelt werden, dass die Zäune dauerhaft UV-Strahlung und Wettereinflüssen widerstehen können. In der Folge gelingt durch Bruch Mikroplastik in die Umwelt", so der Altacher Bürgermeister.
Welche Ausnahmen gibt es?
Ähnlich sieht die Situation in Mäder aus, wie Bürgermeister Rainer Siegele im Interview erklärt.
Auch hier gilt seit kurzem das Verbot von Einfriedungen aus Kunstoff. Ähnlich wie in Altach stehe auch in Mäder sowohl das Ortsbild, als auch die Umwelt im Vordergund, weshalb man sich für dieses Verbot entschieden habe.

Wichtig zu erwähnen ist, dass es nur Zäune betrifft, die an öffentliches Gut grenzen, wie Siegele im Interview erklärt. Das bedeutet, dass solche Zäune mit Sichtschutz zwischen privaten Grundstücken nach wie vor errichtet werden dürfen, weil es dort (bis zu einer Zaunhöhe von 1,80 Metern) keine Bewilligungspflicht gibt, und die Gemeinde keine Mitsprache hat.
Auch in Feldkirch wird an Verordnung gearbeitet
Auf Nachfrage von VOL.AT erklärte die Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit, Andrea Bachmann, dass man auch in Feldkirch an solch einer Verordnung arbeiten würde. Derzeit gäbe es aber noch keine Regelung was diese Problematik betrifft. Was konkret diese Doppelstabzäune inklusive Kunststoffsichtschutzfolien betreffe, so müssen diese in Feldkirch genehmigt werden und hier würde man im Vorfeld jeden einzelnen Fall genau prüfen.
(VOL.AT)
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