Landtagswahl in Kärnten: VfGH weißt Anfechtung ab
 
    Wie der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Freitag in einer Aussendung mitteilte, hatte die Partei "Vision Österreich" geltend gemacht, dass es "zu einer unzulässigen Beeinflussung der Wahlwerbung durch staatliche Organe" gekommen sei.
VfGH sieht "keine unzulässige Einflussnahme auf die Wahlwerbung" bei Landtagswahl in Kärnten
So habe das Land Kärnten in einem etwa vom Landeshauptmann unterfertigten Schreiben eine Erhöhung des "Kärnten Bonus" angekündigt. Auch sei die "Vision Österreich" - anders als die im Nationalrat und im Landtag vertretenen Parteien - nicht zu einer von der Bildungsdirektion Kärnten veranstalteten Podiumsdiskussion eingeladen worden. Und weiters habe die Berichterstattung des ORF gegen das rundfunkrechtliche Objektivitätsgebot verstoßen.
Darin sei jedoch, so der VfGH, "keine unzulässige Einflussnahme auf die Wahlwerbung" zu sehen. Differenzierungen zugunsten von Parteien, die im Nationalrat und Landtag bereits vertreten sind, seien "sachlich gerechtfertigt".
(APA/Red)
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