Förderung für 24-Stunden-Betreuung wird erhöht

90 Euro zusätzlich pro Monat gibt es, sofern zwei selbstständige Betreuungskräfte zum Einsatz kommen. Bei der Beschäftigung von unselbstständigen Kräften gibt es 180 Euro mehr. Insgesamt profitieren laut Ministeriumsangaben rund 22.500 Förderbezieher.
Förderung für 24-Stunden-Betreuung wird um 17 Prozent erhöht
Sofern zwei selbstständige Personenbetreuer zum Einsatz kommen, beträgt die Förderung künftig 640 Euro monatlich (bisher 550 Euro). Beim Einsatz von unselbstständigen Personenbetreuer und -betreuerinnen liegt die Förderung rückwirkend ab 1. Jänner bei 1.280 Euro monatlich (bisher 1.100 Euro). Der Unterschied wird mit der jeweiligen Höhe der Sozialversicherungsabgaben bei selbstständigen oder unselbstständigen Betreuungsverhältnis begründet. Die Erhöhung wird spätestens Ende Jänner 2023 erstmals am Konto der Förderungsbezieher und -bezieherinnen einlangen. Für bestehende Förderbezieher erfolgt diese Erhöhung automatisch, nur für neue Betreuungsfälle ist ein Antrag nötig.
Die Anpassung erfolgt im Einvernehmen mit den Bundesländern, auch der Bundesbehindertenbeirates wurde angehört. Bund und Länder werden im Jahr 2023 voraussichtlich mehr als 180 Millionen Euro für die Förderung der 24-Stunden-Betreuung aufwenden. Die Erhöhung erfolgt auch künftig nicht automatisch, sondern muss jeweils zwischen Bund und Ländern neu verhandelt werden - und wird im Zuge einer sogenannten 15a-Vereinbarung zwischen den Gebietskörperschaften fixiert. Zuletzt wurde die Förderung im Jahr 2008 erhöht.
Baustein der Pflegereform umgesetzt
"In den Zeiten massiver Teuerung ist die Erhöhung besonders wichtig, damit sich Pflegebedürftige eine gute Betreuung auch weiterhin leisten können", sagte dazu Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch (Grüne). "Wir setzen damit einen weiteren Baustein der Pflegereform um." Erfreut zeigte sich auch ÖVP-Klubobmann und Sozialsprecher August Wöginger: Mit dieser Maßnahme werde "die größte Pflegereform nun fortgesetzt" - er wies auch auf bereits beschlossenen Maßnahmen wie den Bonus für pflegende Angehörige, den Demenz-Zuschlag oder die Zuwendungen für Pflegekurse von Angehörigen hin.
(APA/Red)
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