Kreditvergabe für Senioren soll 2023 erleichtert werden

Banken sollen künftig bei der Kreditvergabe die Rückzahlungswahrscheinlichkeit und das Vorhandensein von Sicherheiten stärker einbeziehen dürfen als die statistische Lebenserwartung des Kreditnehmers.
Gesetzesnovelle soll mit 1. April 2023in Kraft treten
Möglich gemacht werden soll das über eine Novelle des Hypothekar- und Immobiliengesetzes. Diese soll am 1. April 2023 in Kraft treten. Beschlossen ist das allerdings noch nicht.
So sollen auch Senioren leichter Kredite bekommen
Ab dann muss es nur mehr wahrscheinlich sein, dass die Kreditnehmerin bzw. der Kreditnehmer zu Lebzeiten die laufenden Kreditraten bezahlen kann. Außerdem müssen die als Sicherheit dienenden Vermögenswerte die Verbindlichkeiten abdecken können.
Daneben soll künftig auch der Tod eines Kreditnehmers nicht mehr automatisch zur Kündigung eines Kreditvertrags führen. Stattdessen sollen die Erben entscheiden können, ob sie als Gesamtrechtsnachfolger in den Kreditvertrag eintreten. Außerdem seien die Banken zur "angemessenen Nachsicht" verpflichtet - sie sollen etwa ein als Sicherheit dienendes Haus nicht sofort verkaufen können.
(APA/red)
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