In zwei Schritten steigt dieser Mindestbetrag im Laufe des nächsten Jahres auf 250 bzw. auf 290 Euro. Mit 1. Februar 2024 kommen nochmals 190 Euro dazu, sodass die Gehälter bis Anfang 2024 um zumindest 480 Euro (290 Euro als letzte Anpassungsstufe von 2023 und 190 Euro für 2024) monatlich steigen. Hinzu kommt noch die Inflationsabgeltung für das kommende Jahr.
8,08 Prozent mehr Gehalt
Für die unteren Gehaltsstufen bedeutet diese Mindestanpassung eine Steigerung um 11 bis 12 Prozent, wie Arbeitgebervertreter Thomas Scheiber und Arbeitnehmervertreter Gerhard Tauchner betonen. Im Schnitt bedeutet der Lohnabschluss eine Gehaltssteigerung um 8,08 Prozent.
(APA)
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