Wahlberechtigt sind alle Österreicher und Österreicherinnen, die spätestens am 9. Oktober 16 Jahre alt werden. Das sind heuer etwas weniger als bei der Nationalratswahl 2019 und auch eine Spur weniger als bei der Hofburgwahl 2016.
Das liegt nicht daran, dass die Einwohnerzahl zurückgeht, hat eine Auswertung von APA und OGM für die Bundeshauptstadt gezeigt. Sie ist nämlich gegenüber 2016 gestiegen. Aber: Immer mehr Wienerinnen und Wiener sind mangels Staatsbürgerschaft nicht stimmberechtigt. Rund ein Drittel der Bevölkerung im Wahlalter darf bei der Bundespräsidentenwahl nicht mitentscheiden, in einigen Stadtvierteln darf sogar die Mehrheit nicht wählen.
Geschlechteraufteilung
Nicht mehr zu erfahren ist, ob weiterhin der etwas größere Teil der Wahlberechtigten weiblich ist. Denn die Aufteilung nach "Frauen" und "Männern" wurde mit dem Wahlrechtsänderungsgesetz 2022 gestrichen - damit auch Menschen, die sich keinem Geschlecht eindeutig zugehörig fühlen bzw. dieses nicht angeben wollen, weiter an Wahlen teilnehmen können. Die Tabelle des Innenministeriums bietet jetzt nur noch die regionale Aufschlüsselung (Länder, Gemeinden) und die Information, wie viele Wahlberechtigte einen Wohnsitz im Ausland haben.
(APA)
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