Um die Energiekosten zu reduzieren, hat die österreichische Bundesregierung einen Energiekostenausgleich im Ausmaß von 150 Euro umgesetzt. Private Haushalte erhielten per Post einen Gutschein vom Bundesministerium für Finanzen (BMF), der bis spätestens 31. Dezember 2022 eingelöst werden kann.
Im Gegensatz zur Stromkostenbremse, die automatisch ab Dezember gilt, muss der Kunde beim Energiekostenausgleich selbst aktiv werden. Der ausgefüllte Gutschein ist an das BMF zurückzusenden bzw. digital einzureichen.
Prüfungsdurchlauf
Der vom Finanzministerium geplante Prozess sieht vor, dass die eingereichten Gutscheine vorab vom Ministerium auf das Einhalten der vorgegebenen Kriterien geprüft werden. Ist diese Prüfung erfolgt, erhalten die Energieunternehmen die Information über die Anforderung durch den Kunden sowie die Freigabe und können die 150 Euro auf der nächsten Stromrechnung gutschreiben.
Statusabfrage auf der Website
Wenn die Gutschrift mit der aktuellen Jahresabrechnung noch nicht erfolgt ist, hat der Bund also noch keine Freigabe erteilt. Für Kundenfragen wurde vom Ministerium eine praktische Statusabfrage-Möglichkeit auf der Website eingerichtet. Unter der Telefonnummer 050 233 798 bzw. unter https://www.energiekostenausgleich.gv.at/ erhalten die Kunden alle Informationen. Die illwerke vkw hat keine Kenntnis über den Bearbeitungsstand.
Gutschrift direkt nach Einlangen der Information
„Die Strom-Jahresabrechnungen erfolgen über das gesamte Jahr nach Region sortiert, jedoch je Region immer im gleichen Kalendermonat, um unseren Kund:innen jeweils einen einfachen Vergleich mit den Vorjahren zu ermöglichen. Auch jetzt im September, steht wieder eine große Tranche an. Dabei werden automatisch alle Gutschriften berücksichtigt, die bis zu diesem Zeitpunkt durch den Bund gemeldet wurden“, erklärt Quido Salzmann, Leiter des Geschäftsfelds Versorgung und Dienstleistung bei der illwerke vkw. „Alle später einlangenden Gutschriften werden bei der nächsten Jahresrechnung gutgeschrieben“, so Salzmann.
Die gute Nachricht für all jene, die bislang noch keinen Gutschein eingelöst haben: die Fristen wurden noch einmal verlängert: Gutscheine können noch bis 31. Oktober 2022 unter https://www.energiekostenausgleich.gv.at/ angefordert und bis zum 31. Dezember 2022 eingelöst werden.
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(VOL.AT)
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