Kanzleramt widersetzt sich Anordung der WKStA
Diese Anordnung sei für einen Vollzug zu unbestimmt, meint der vom Kanzleramt als "Anwalt der Republik" beigezogene Präsident der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn. Die WKStA prüft jetzt, wie weiter vorgegangen wird.
Aufklärung muss "rechtsrichtig" sein
Er sei immer für eine Aufklärung eingetreten, aber diese habe "rechtsrichtig" zu erfolgen, versicherte Peschorn. Dies haben Peschorn und Kanzleramts-Generalsekretär Bernd Brünner am Mittwoch Vertretern der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bei einem Treffen mitgeteilt. Zur Einigung über die weitere Vorgangsweise ist man dabei allerdings nicht gekommen. Peschorn legte - wie er im Gespräch mit der APA berichtete - die juristischen Argumente vor, die aus seiner Sicht einen Vollzug der Anordnung unmöglich machen.
Fehlendes Beweismaterial?
Die WKStA hatte Mitte August die Sicherstellung aller elektronischen Daten aller Personen verlangt, die von Dezember 2017 bis Oktober 2021 im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und strategische Kommunikation für das BKA tätig waren. Dies mit dem Argument, dass frühere enge Mitarbeiter von Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) massenhaft Emails gelöscht und ihre Handys getauscht hätten und nun möglicherweise Beweismaterial fehle. Mit der Sicherstellung der Daten von möglichen Kommunikationspartnern hofft die WKStA über Umwege "Informationen über die Auftragsvergaben und die Verwendung der Ergebnisse der Umfragen in der Öffentlichkeitsarbeit" gewinnen zu können.
Peschorn hält diese Anordnung mangels ausreichender Determinierung, welche konkreten Daten sichergestellt werden sollen, für nicht vollziehbar. Der Anordnung sind weder Namen noch Kommunikationsbeziehungen zu entnehmen.
Amtsgeheimnis
Sicherstellungs-Anordnungen - die die Grundlage für die Ausübung von behördlicher Zwangsgewalt sind - müssten vorgeben, was von wem genau sicherzustellen ist, zumal Betroffene, deren persönliche Rechte berührt sind, von der Sicherstellung ihrer Daten informiert werden müssten. Bei der Strafverfolgung sei auch weiterhin das Amtsgeheimnis zu wahren, das nur auf Grundlage einer gesetzlichen Anordnung durchbrochen werden könne.
Ausreichend konkretisieren
Der richtige Weg wäre, ist der "Anwalt der Republik" überzeugt, dass die Beweiserhebung so ausreichend konkretisiert wird, dass dieser auch mittels Amtshilfe rasch und vollständig vom Kanzleramt nachgekommen werden kann. Ihm gehe es keinesfalls darum, Ermittlungen zu behindern, "aber man muss darauf schauen, dass sie rechtsrichtig passieren" - also eine Lösung herbeizuführen, die "allen rechtlichen Interessen Genüge tut", versicherte Peschorn.
WKStA prüft weiteres Vorgehen
Die WKStA prüft nun vorerst einmal, wie weiter vorgegangen wird, erklärte eine Sprecherin auf Anfrage der APA. Sicherstellungs-Anordnungen seien aber durchaus gängige Praxis auch in solchen Fällen. Zwar sei grundsätzlich, hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme der WKStA, die Amtshilfe als Weg für die Erlangung von bei Behörden und öffentlichen Dienststellen befindlichen Daten eingerichtet. Aber "unter Umständen" sei auch dort eine Sicherstellung vorzunehmen - insbesondere dann, "wenn schlüssige Hinweise dafür vorliegen, dass die Erlangung der begehrten Beweismittel im Wege der Amtshilfe tatsächlich nicht möglich sein bzw. bereits durch Bekanntwerden des beabsichtigten Amtshilfeersuchens Ermittlungen gefährdet werden würden".
(APA)
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