Illegal abgestellte Schrott-Autos in Bregenz

Die beiden Kraftfahrzeuge sind augenscheinlich nicht verkehrstauglich und stehen schon seit geraumer Zeit auf dem Parkplatz. Da keine Kennzeichen montiert sind, ist laut Stadtpolizei eine Verwaltungsübertretung gegeben. Dadurch ist der Besitzer verpflichtet, das Fahrzeug auf eigene Kosten zu entfernen. Wenn das Fahrzeug in Eigentum ist, darf nicht einfach abgeschleppt werden. Der Halter könnte dann rechtliche Ansprüche stellen.

Schwierige Suche
"Die Besitzer zu finden, gestaltet sich oft sehr schwierig. Meist leben die Fahrzeughalter im Ausland und sind nicht greifbar. Die Ermittlungen dauern lange und sind sehr zäh", berichtet Kommandant-Stellvertreter Christian Bechter von der Stadtpolizei Bregenz.

Entsorgung auf Kosten der Stadt
Wenn kein Fahrzeughalter ermittelt werden kann, wird für den PKW ein Wert festgelegt. Meist ist dieser gering, und das Auto wird auf Kosten der Stadt entsorgt. Laut Stadtpolizei ist das in einem der beiden Fälle schon passiert. Beim anderen PKW ist noch eine Halteranfrage im Gange.

Parkticket und Strafzettel
Beim VOL.AT-Lokalaugenschein war weder ein Parkticket noch ein Strafzettel sichtbar. Bei der Polizei weiß man um diesen Umstand, und es schließt sich der Kreis: Man kann keinen unbekannten Lenker bei der Bezirkshauptmannschaft strafen. Wenn dieser aber ausfindig gemacht wird, erhöht sich die Strafe um die nicht entrichteten Parkgebühren.

Abschlepp- und Platzproblematik
Zusätzlich möchte Christian Bechter noch auf eines hinweisen: "Wir müssen solche Autoleichen, bis alles abgeklärt ist, dort stehenlassen, wo sie sind. Wir können nicht abschleppen, weil wir keinen Abstellplatz haben. Dieser müsste abschließbar sein und zusätzlich Videoüberwacht werden. Dieses Problem haben viele kleine Städte und Gemeinden. In großen Städten wie Wien ist die Infrastruktur vorhanden. Dort gibt es ein eigenes Magistrat für solche Angelegenheiten".


(VOL.AT)
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