AK Vorarlberg will Grundstückskauf an Wohnbedarf knüpfen
Unbebaute und bebaute Grundstücke sollen künftig nur mehr dann gekauft werden dürfen, wenn ein Bedarf für die Deckung eines Wohnbedürfnisses nachgewiesen wird, so der am Freitag präsentierte Vorschlag. Zudem wurde die Einrichtung eines Bodenfonds gefordert.
Die hohen Grundstücks- und Baupreise sowie die Nachfrage nach Investorenwohnungen machen es vor allem für Familien immer schwerer, ihr Wohnbedürfnis zu decken. Die Landespolitik habe das nicht verschuldet, aber ihr sei "der Vorwurf zu machen, wenig bis gar nichts dagegen unternommen zu haben", so AK-Direktor Rainer Keckeis (ÖVP). Die Änderungen im Grundverkehrs- und Raumplanungsgesetz seien zu zaghaft, erhebliche Eingriffe habe das Land mit dem Verweis auf europa- und verfassungsrechtliche Schwierigkeiten von vornherein abgelehnt. Markus Aberer von der gemeinnützigen Initiative "vau | hoch | drei" ortete eine "Schieflage" und "zahlreiche Fehlentwicklungen".
Nur im Rheintal und Walgau
Die AK bat Verfassungsrechtler Peter Bußjäger, die Möglichkeiten des Landes für wirksame Instrumente zu prüfen. Zunächst müsste das Land leistbares Wohnen als Raumordnungsziel im Raumplanungsgesetz festschreiben. Dann könnte ein "Genehmigungsmodell" eingeführt werden, so das Ergebnis. Damit dürften Grundstücke nur bei Nachweis eines Wohnbedürfnisses gekauft werden. Die an den Prinzipien des landwirtschaftlichen Grundverkehrs orientierte Bedarfsprüfung solle keine gewidmeten Betriebsgebiete umfassen. Keckeis schlug eine zeitliche Befristung und eine Einführung nur im Rheintal und Walgau vor. Familien sollten weiter für ihre Kinder eine Boden-Vorsorge treffen können, allerdings unter Berücksichtigung der Kinderzahl und des Vorbesitzes. Eine Bebauungspflicht sei nicht zielführend.
Schlupflöcher schließen
Zudem müssten Schlupflöcher geschlossen werden, etwa wenn Vermögende eine eigene Immobiliengesellschaft gründeten, um die Grunderwerbssteuerpflicht zu umgehen. Will eine juristische Person Immobilien kaufen, sollte das an ein konkretes Projekt gebunden sein, das binnen drei Jahren umgesetzt wird. Bei Zuwiderhandeln sieht der AK-Vorschlag "eine spürbar hohe Strafe" und eine Rückabwicklung vor. Halten Gesellschaften bereits mehr als 10.000 Quadratmeter Grund, sei von vornherein kein Bedarf mehr gegeben, so die AK. Künftig sollten wie landwirtschaftliche Böden auch Baugrundstücke nur mehr zum ortsüblichen Preis verkauft werden dürfen. Für eine Leerstandsabgabe sah Bußjäger den Spielraum des Landesgesetzgebers als zu gering an.
Bodenfonds gefordert
Aberer wiederholte die Forderung nach Einrichtung eines Bodenfonds. Dieser kauft Grundstücke und gibt sie bedarfsorientiert an gemeinnützige Wohnbauträger oder Gewerbebetriebe weiter. "Ein fertiges Konzept liegt seit Monaten im Landhaus", so Aberer. In Tirol arbeite ein solcher Fonds seit 25 Jahren erfolgreich. Um mehr Grundstücke zu mobilisieren, sollte wie in anderen Bundesländern ein jährlicher Erschließungsbeitrag durch die Grundeigner erfolgen, damit diese sich an den Infrastrukturkosten der Gemeinden beteiligen. Sinnvoll ist laut Aberer auch ein Vorkaufsrecht für Gemeinden bei für die Dorfentwicklung wichtigen Grundstücken. Und in der Schweiz gebe es ein taugliches Modell zur Mehrwertabschöpfung im Fall eines Verkaufs, das die Kantone zum Erwerb strategisch wichtiger Grundstücke nutzten.
(APA)
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