Sollte die Maskenpflicht im Lebensmittelhandel fallen?

Die Maske bleibt Österreich erhalten, aber die Zahl der Ausnahmen wurde erweitert. Das sieht eine Verordnung vor, die vergangenen Donnerstag von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) vorgestellt wurde. Konkret bleibt die FFP2-Maskenpflicht in Öffis und im lebensnotwendigen Handel, allerdings fällt sie im normalen Handel und bei Veranstaltungen.

Telefone laufen heiß
Während der Handel durch das Ende der Maskenpflicht in Geschäften abseits des täglichen Bedarfs aufatmet, bleibt die Maske aber im lebensnotwendigen Handel vorerst bestehen. Das kritisiert die Gewerkschaft GPA massiv. Derzeit stünden die Telefone nicht still, die Beschwerden von Beschäftigten im Lebensmittelhandel würden sich häufen. Die Maske solle daher im gesamten Handel fallen, forderten die Gewerkschaftsvertreter.
"Brauchen wieder Normalität"
"Wir brauchen im gesamten Handel wieder Normalität. Dass etwa im Lebensmittelhandel oder in Trafiken nach wie vor Maskenpflicht herrscht, ist weder für die Kunden noch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter länger nachvollziehbar", sagt Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

"Mehr als zwei Jahre Maskentragen sind genug. Angesichts der sinkenden Neuinfektionen und den Lockerungen in sämtlichen anderen Bereichen empfinden es die Angestellten im lebensnotwendigen Handel als Diskriminierung, wenn sie weiterhin FFP2-Maske tragen müssen", ergänzt Barbara Teiber, Vorsitzende der Gewerkschaft GPA. Gemeinsam fordern die Sozialpartner-Vertreter Bundesminister Johannes Rauch daher auf, die Maskenpflicht im gesamten Handel aufzuheben. (Quelle: APA/OTS)
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