Wohnimmobilien-Kredite: Verschärfung naht

Die heimische Finanzaufsicht (FMA) hat heute das Begutachtungsverfahren zu ihrer "Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO)" eingeleitet, wie die Behörde am Montag bekanntgab. Die Begutachtungsfrist laufe bis 20. Mai. Die Verordnung soll dann mit 1. Juli 2022 in Kraft treten.
Wohnimmobilien-Kredite: Änderung kommt näher
Ab Mitte des Jahres werden bisher nur empfohlene Kriterien bei der Neuvergabe von Finanzierungen rechtsverbindlich. Konkret muss dann für den Kauf einer Immobilie 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachgewiesen werden, die monatliche Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlichen verfügbaren Nettohaushaltseinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen.
Bestimmte Kredite für Immobilien-Sanierungsarbeiten ebenfalls betroffen
Von der Neureglung sind - ab einem bestimmten Volumen - auch Kredite für Sanierungsarbeiten an Immobilien betroffen. "Um Renovierungen und Sanierungen - insbesondere den Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger - zu erleichtern, sind Finanzierungen bis zu einer Geringfügigkeitsgrenze von 40.000 Euro von diesen Vorgaben ausgenommen", strich die Finanzmarktaufsichtsbehörde hervor. Dies gelte für maximal 2 Prozent aller einschlägigen Finanzierungen des jeweiligen Instituts, hieß es unter Verweis auf das "institutsbezogene Geringfügigkeitskontingent".
"Ziel dieses Maßnahmenpaketes ist es, die zunehmenden systemischen Risiken bei der Wohnimmobilienfinanzierung angesichts von Immobilienpreisboom, fragilen Niedrigzinsumfeld sowie der derzeitigen Kreditvergabepraxis zu begrenzen", erklärten die FMA-Vorstände Helmut Ettl und Eduard Müller in einer Aussendung. Angesichts des volatilen wirtschaftlichen Umfelds müsse bei der Kreditvergabe die Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers und nicht die hypothekarische Besicherung des Kredits im Vordergrund stehen, betonten sie.
(APA/Red)
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