Der kürzlich präsentierte Entwurf für ein neues Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz ruft die Opposition auf den Plan. Sowohl Vorgehensweise als auch Inhalte stehen in der Kritik.
Am Anspruch vorbei
Einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung sieht der Begutachtungsentwurf weiterhin nicht vor, die Gemeinden verpflichten sich lediglich zu einem „Versorgungsauftrag“. Für den Neos-Familiensprecher Johannes Gasser wäre damit nur das Notwendigste erreicht. Vom Anspruch, chancenreichster Lebensraum zu sein, sei man damit weit entfernt, so der NEOS-Abgeordnete am Montag bei "Vorarlberg LIVE". In wesentlichen Punkten, wie der Leistbarkeit, Flexibilität und dem Thema Wiedereinstieg liefere der Entwurf nicht die richtigen Antworten.
Zu viel bei den Gemeinden
Gasser fordert eine beitragsfreie Betreuung. Die bisherige soziale Staffelung habe ihr Ziel verfehlt. Von der Landesregierung habe man nur gehört, dass es nicht geht. „Dabei weiß man dort noch nicht einmal, was es kosten würde. Dann scheint es nicht an den Kosten, sondern am Willen zu scheitern“, so der Neos-Abgeordnete, dem es auch an der notwendigen Flexibilität mangelt. Etwa dann, wenn eine Betreuung in einer anderen Gemeinde gewünscht würde und es dafür erst die Zustimmung von zwei Bürgermeistern brauche. Das Gesetz baue viel zu sehr auf der Rolle der Gemeinden auf, Potenziale privater und betrieblicher Kinderbetreuung würden nicht ausreichend ausgeschöpft.
Die ganze Sendung zum Nachsehen:
(VN/VOL.AT)
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