„Dass unterschiedliche Zahlen genannt werden, liegt in erster Linie daran, dass es sich um unterschiedliche Fragestellungen der Opposition handelt. Zudem wurde in einer früheren Anfrage-Beantwortung eine unvollständige Angabe korrigiert. Daraus jetzt einen Vorwurf zu konstruieren, ist geradezu absurd“, so Frühstück.
Beiträge "herunterspielen"
Frühstück betont auch, dass niemand versuche Beträge „herunterzuspielen“. Obwohl die Landesregierung verpflichtet ist, Buchungsunterlagen nur zehn Jahre aufzubewahren, konnten die von der Opposition gewünschten Auskünfte bis ins Jahr 1995 zurück gegeben werden. Der VP-Klubobmann bekräftigt in diesem Zusammenhang erneut, dass die Schaltung von Inseraten in Partei- oder parteinahen Medien erlaubt ist. Das wird – sollte der derzeit auf Bundesebene diskutierte Gesetzesentwurf der Regierungsparteien umgesetzt werden – auch weiterhin so sein.Transparenzregeln und Kontrollmöglichkeiten
Kontrollmöglichkeiten
Frühstück lädt die Opposition ein, den Gesetzesentwurf für die Novellierung des Vorarlberger Parteiengesetzes, der im Mai vorliegen wird, konstruktiv zu prüfen und gemeinsam mit den Regierungsfraktionen zu beraten. „Ich gehe davon aus, dass Vorarlberg wahrscheinlich das Gesetz mit den am weitestgehenden Transparenzregeln und Kontrollmöglichkeiten in Österreich bekommen wird. LH Markus Wallner hat in seiner Anfrage-Beantwortung auch erklärt, dass bei einer Ausweitung der Kompetenzen des Landesrechungshofs selbstverständlich ausreichend Personalressourcen zur Verfügung gestellt werden.“ Das, so Frühstück abschließend, erwähnen die NEOS bei ihrer Reaktion natürlich mit keiner Silbe.
(VOL.AT)
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