Osterferien im dritten Corona-Jahr: Wenige Hürden

Bei der Einreise gelten inzwischen eher geringe Hürden und meist herrscht nur noch FFP2-Maskenpflicht. Die Lage im Einzelnen:
ITALIEN
Einreisebeschränkungen
Vor der Einreise ist eine Online-Anmeldung erforderlich. Daneben wird der Nachweis einer Impfung, Genesung oder eines Negativtests (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden, Schnelltest nicht älter als 48 Stunden) verlangt. Ohne Nachweis ist eine Quarantäne von fünf Tagen vorgesehen. Kinder unter sechs Jahren müssen keinen Nachweis vorzeigen.
Alltagsbeschränkungen
Nach dem Ende des Notstandes am 31. März müssen in Hotels keine 3G-Nachweise mehr vorgezeigt werden. Auch im Außenbereich von Restaurants oder Bars sowie in Geschäften ist der sogenannte Greenpass nicht mehr nötig. In gastronomischen Innenräumen gilt für Touristen die 3G-Regel. In Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Theatern oder Diskotheken besteht die 2G-Regel fort.
Inzidenz
836 (offizieller Stand vom 31.3. 2022, Zahlen werden nur einmal wöchentlich veröffentlicht)
SPANIEN
Einreisebeschränkungen
Urlauber müssen sich vor der Reise auf der Internetseite "Spain Travel Health-Portal" anmelden. Alle Reisenden über zwölf Jahre brauchen einen Nachweis über Impfung, Testung oder Genesung. Ein PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden, ein Antigentest nicht älter als 24 Stunden sein.
Alltagsbeschränkungen
Im Land selbst gibt es außer der Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen sowie in Bussen, Bahnen und Flugzeugen kaum noch Einschränkungen. Wer während seines Urlaubs positiv getestet werden sollte, muss nicht mehr in häusliche Isolation. Das gilt für alle unter 60 Jahren, die keine schweren Symptome entwickeln.
Inzidenz
Etwa 200 Fälle pro 100 000 Einwohner.
PORTUGAL
Einreisebeschränkungen
Die Reiseanmeldung für alle über zwölf Jahre erfolgt über das Portal "Passenger Locator Form - Flight Information".
Alltagsbeschränkungen
Maskenpflicht herrscht auch hier nur noch in öffentlichen Innenräumen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Für Madeira und die Azoren gibt es noch einige Sonderregelungen wie etwa einen Gesundheitsfragebogen und in einigen Fällen die 3G-Regel.
Inzidenz
Das Land hat mit 93 Prozent eine besonders hohe Impfquote. Die Inzidenz liegt bei rund 700 Fällen pro 100 000 Einwohner.
FRANKREICH
Einreisebeschränkungen
Für Geimpfte gelten keine Auflagen, es muss lediglich ein gültiger Impfpass vorgelegt werden. Nichtgeimpfte müssen einen negativen PCR-Test, einen Schnelltest oder einen Genesenennachweis vorlegen.
Alltagsbeschränkungen
Es gilt eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Inzidenz
1.460 Fälle je 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen.
GRIECHENLAND
Einreisebeschränkungen
Eine Online-Anmeldepflicht gibt es nicht mehr. Personen, die ein in der EU anerkanntes Covid-Impfzertifikat haben, können nach Griechenland einreisen. Einreisen sind auch mit einem bis zu 72 Stunden alten negativen PCR-Test möglich oder mit einem Rapid-Test, der binnen 24 Stunden vor der Ankunft negativ ausgefallen ist.
Alltagsbeschränkungen
Die Maskenpflicht gilt noch für alle geschlossenen Räume wie Tavernen, Bars, Kinos oder Museen sowie für alle öffentlichen Verkehrsmittel.
Inzidenz
Rund 1.400 Fälle pro 100 000 Einwohner.
TÜRKEI
Einreisebeschränkungen
Reisende in die Türkei haben drei Möglichkeiten: Sie müssen mindestens zweimal geimpft sein, eine Genesenen-Bescheinigung vorlegen, die nicht älter als sechs Monate ist, oder ein negatives Testergebnis vorzeigen. Kinder unter zwölf Jahre sind von der Regelung ausgenommen.
Alltagsbeschränkungen
In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in geschlossenen Räumen wie Supermärkten und Museen besteht Maskenpflicht. Auflagen für Restaurantbesuche bestehen nicht mehr.
Inzidenz
In Istanbul lag sie zuletzt bei rund 240 pro 100 000 Einwohner, in der Touristenhochburg Antalya bei rund 90.
(APA)
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