Das heißt, Lokale dürfen ab Samstag bis Mitternacht offen halten. Am Freitag war noch um 22 Uhr Schluss. Weiters wird die Teilnehmerzahl für Zusammenkünfte erhöht. Auch in der Jugendarbeit und bei Ferienlagern sind mehr Teilnehmer möglich. Bei größeren Events entfällt die Testpflicht.
Konkret ist in der Novelle zur Covid-19-Maßnahmenverordnung vorgesehen, dass nun wieder 50 statt wie bisher 25 Jugendliche in der außerschulischen Jugendarbeit zusammenkommen bzw. sich auf eine Fahrt in eine gemeinsame Ferienunterkunft begeben können. Dazu sind nun auch doppelt so viele Betreuer, nämlich acht, erlaubt.
Bis zu 50 Personen bei privaten Partys
Veranstaltungen ohne zugewiesene Plätze sind dann möglich, wenn nicht mehr als 50 Personen zusammentreffen, was vor allem für private Feiern wie Geburtstagspartys Belang haben dürfte. Aktuell sind es auch hier nur 25 Personen.
Events: Aus 2G+ wird 2
Eine nicht unwesentliche Neuigkeit gibt es durch die Verordnung auch für Veranstaltungen mit zugewiesenen Plätzen. Zwar bleibt die Zahl der zugelassenen Gäste mit 2.000 gleich, doch gibt es nur noch eine 2G-Erfordernis, also die Teilnehmer müssen geimpft oder genesen sein. Bisher war bei Events bis zu 1.000 Personen zusätzlich eine PCR-Test-Erfordernis gegeben und bei Veranstaltungen bis 2.000 Personen musste man neben dem Test auch noch geboostert sein.
Weitere Lockerungen nächste Woche
Der nächste Lockerungsschritt erfolgt bereits nächste Woche: Vom 12. Februar fällt die 2G-Regel im Handel. Es bleibt aber die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske.
Ab 19. Februar gilt in der Gastronomie und im Tourismus statt der 2G-Regel wieder die 3G-Regel. Damit ist es auch mit einem negativen Corona-Test möglich, Lokale zu besuchen.
Der Stufenplan für die Lockerungen sei mit Blick auf den Höhepunkt der aktuellen Corona-Welle erstellt worden, hieß es. Aktuell liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in Österreich bei etwa 2500 pro 100.000 Einwohnern.
(APA)
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