"FlexKapG" und "kleine AG" sollen Start-ups erleichtern

Das Justizministerium will eine neue Gesellschaftsform für Unternehmensgründer und Start-ups auf den Weg bringen. Im Regierungsprogramm ist eine Flexibilisierung des Kapitalgesellschaftsrechts angekündigt. Einen genauen Zeitpunkt für den Gesetzesentwurf wollte das Justizministerium auf APA-Anfrage aber nicht nennen. Der "Kurier" hatte kürzlich von einem geplanten Entwurf im Herbst berichtet.
Gründungskapital von 10.000 Euro reicht aus
Derzeit arbeitet das Justizministerium an der Ausgestaltung der neuen Gesellschaftsform in einer Arbeitsgruppe, in der Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis sowie das Finanzministerium, Wirtschaftsministerium und Interessensvertretungen vertreten sind. Ziel sei es, eine schnelle und einfache Gründung von Start-ups sowie innovativen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu ermöglichen. "Zugleich sollen aber die bewährten Standards an Transparenz und Rechtssicherheit erhalten bleiben", hieß es aus dem Ministerium.
Die neue Gesellschaftsform soll laut Justizministerium folgende Eckpunkte enthalten: Ein Gründungskapital von 10.000 Euro, davon 5.000 Euro in bar, sollen ausreichend sein. Für Mitarbeiter und von Investoren sind attraktivere Beteiligungsmöglichkeiten geplant. Außerdem soll die Gründung einer Gesellschaft ausschließlich digital und binnen weniger Tage erledigt werden können. Weiters ist anvisiert, die in der Coronakrise bewährte Möglichkeit von virtuellen Gesellschafterversammlungen ins Dauerrecht überzuführen.
"FlexKapG" und "kleine AG"
Die von Wirtschaftsvertretern geforderte Gesellschaftsform mit minimalem Startkapital für Neugründer wird nicht kommen. Start-up-Vertreter forderten in der Vergangenheit Firmengründungen mit nur einem Euro zu ermöglichen. Laut "Kurier" plant das Justizressort für Start-ups eine "flexible Kapitalgesellschaft" ("FlexKapG") und eine "kleine AG" mit einem Mindestkapital von 25.000 Euro statt 70.000 Euro für eine klassische Aktiengesellschaft (AG). Die Gewerkschaft äußerte laut Zeitung einige Bedenken gegen die "FlexKapG", unter anderem was die Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen angeht.
Für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Österreich beträgt das Stammkapital 35.000 Euro. Sofern die Gründungsprivilegierung nicht in Anspruch genommen wird, muss sofort 17.500 Euro in bar eingezahlt werden. Bei der Gründungsprivilegierung kann im Gesellschaftsvertrag vorgesehen werden, dass die gründungsprivilegierten Stammeinlagen auf 10.000 Euro beschränkt werden. Davon müssen bei einer vereinfachten Gründung die Hälfte (5.000 Euro) sofort in bar eingezahlt werden. Dieses Gründungsprivileg besteht aber nur maximal zehn Jahre ab Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch.
Kapitalgesellschaftsrecht soll flexibel werden
Die türkis-grüne Regierung hat im Justizkapitel des Regierungsprogramms 2020 - 2024 die Flexibilisierung des Kapitalgesellschaftsrechts (GmbH, AG) bereits angekündigt: "Die bestehenden Regelungen sollen insbesondere in Hinsicht auf Familienunternehmen und Start-ups flexibilisiert werden (unter Berücksichtigung des Anlegerschutzes und der Gläubiger)", hieß es im Jänner 2020. Außerdem sei "die weitere Beschleunigung und Vereinfachung von Unternehmensgründungen, z. B. durch einen Ausbau der Digitalisierung im Gesellschaftsrecht, Einführung einer strukturierten Eingabe in das Firmenbuch und die Ermöglichung von Firmenbuch-Eingaben" geplant.
(APA/red)
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