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Vereinsgelder verspielt, trotzdem Freispruch

Urteil ist nicht rechtskräftig
Urteil ist nicht rechtskräftig ©VOL.AT/Eckert
186.000 Euro Schaden zur Gänze ersetzt, Angeklagter hatte sich rechtzeitig um Gutmachung gekümmert.

Von Christiane Eckert

Ein 37-jähriger Ex-Obmann eines Kulturvereins musste sich wegen Untreue vor Gericht verantworten. Er war spielsüchtig, hatte 2020 in die Vereinskasse gegriffen und 186.000 Euro in Internetcasinos verspielt. Die Gewinne zahlte er wieder aufs Vereinskonto ein, schlussendlich war doch noch ein Defizit von über 20.000 Euro übrig. Der Mann reagierte schnell, bat Verwandte und Freunde um private Darlehen und machte innerhalb eines Monats den gesamten Schaden beim Verein wieder gut. Und zwar bevor Ermittlungsbehörden davon Wind bekamen. Das ist wichtig, um trotz Malversationen straffrei zu bleiben.

Freispruch

Verteidiger Daniel Wolff konnte den Schöffensenat davon überzeugen, dass die Gutmachung ziffernmäßig ausreichend konkretisiert und auch zeitlich rechtzeitig erfolgte. Somit konnten sich Anwalt und Angeklagter über einen Freispruch freuen, das Urteil ist nicht rechtskräftig. An der Rückzahlung der privaten Darlehen hat der Mann allerdings trotz Freispruch noch eine Weile zu knabbern.

(VOL.AT/ec)

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