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Dreieinhalb Jahre Haft für Sextäter

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. ©VOL.AT/Eckert
Neunjährigen Buben mehrfach zum Geschlechtsverkehr gezwungen, Angeklagter bis zuletzt nicht geständig.

Von Christiane Eckert

Am Landesgericht Feldkirch wurde ein 30-jähriger Afghane zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Ihm wurde schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen sowie Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses vorgeworfen. Insgesamt ging es um sechs Vorfälle, bei welchen der Angeklagte einen Buben aus dem Bekanntenkreis zum Analverkehr zwang. Drei Mal kam es auch zum Oralverkehr. Der Junge war damals neun, am Ende der Tathandlungen zehn Jahre alt.

Opfer glaubwürdig

Der Täter, der in U-Haft auf seinen Prozess wartete, bestreitet alle Anklagepunkte. Doch er verstrickt sich in zahlreiche Widersprüche. Das Opfer hingegen schildert in seiner kontradiktorischen Einvernahme die Geschehnisse glaubwürdig und nachvollziehbar. Das Verfahren fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt und dauerte mehrere Stunden, ehe der Vorsitzende Martin Mitteregger den Schuldspruch verkündete. Dem Buben wurden 10.000 Euro Entschädigung zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(VOL.AT/ec)

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