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Covid-19-Risikogruppen-Verordnung dürfte verlängert werden

Wer ein ärztliches Attest zu seiner chronischen Krankheit besitzt, kann besondere Ansprüche in der Coronakrise geltend machen.
Wer ein ärztliches Attest zu seiner chronischen Krankheit besitzt, kann besondere Ansprüche in der Coronakrise geltend machen. ©Pixabay.com (Sujet)
Es dürfte zu einer Verlängerung der Verordnung über die Ausnahmebestimmungen für sogenannte Covid-19-Risikogruppen kommen. Diese wurde am Mittwoch vermehrt gefordert. Aktuell stehen Gesundheits- und Arbeitsministerium in Abstimmung - die Entscheidung sollte diese Woche fallen.

Der ÖGB verlangte in einer Aussendung, den Betroffenen "Planungssicherheit" in der Pandemie zu geben. Der "Verein ChronischKrank" drängte darauf, Inhaber eines Covid-19-Risikoattests weiterhin von der Arbeit freizustellen - und zwar unabhängig davon, ob sie bereits geimpft sind.

Die Risikogruppen-Verordnung wurde zuletzt Ende 2020 verlängert - mit der Option, sie nach neuerlicher Evaluierung im Frühjahr bis Juni 2021 in Geltung zu lassen. Sie bietet Erwerbstätigen, die einer gesundheitlichen Risikogruppe angehören (und ein vom Arzt ausgestelltes Attest darüber haben), besonderen Schutz am Arbeitsplatz. Sind Homeoffice oder andere Schutzmaßnahmen nicht möglich, kann der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin bezahlt freigestellt werden.

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(APA/Red.)

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