Covid-19-Risikogruppen-Verordnung dürfte verlängert werden

Der ÖGB verlangte in einer Aussendung, den Betroffenen "Planungssicherheit" in der Pandemie zu geben. Der "Verein ChronischKrank" drängte darauf, Inhaber eines Covid-19-Risikoattests weiterhin von der Arbeit freizustellen - und zwar unabhängig davon, ob sie bereits geimpft sind.
Die Risikogruppen-Verordnung wurde zuletzt Ende 2020 verlängert - mit der Option, sie nach neuerlicher Evaluierung im Frühjahr bis Juni 2021 in Geltung zu lassen. Sie bietet Erwerbstätigen, die einer gesundheitlichen Risikogruppe angehören (und ein vom Arzt ausgestelltes Attest darüber haben), besonderen Schutz am Arbeitsplatz. Sind Homeoffice oder andere Schutzmaßnahmen nicht möglich, kann der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin bezahlt freigestellt werden.
(APA/Red.)
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