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Sieben Jahre Haft für brutale Kindesmutter

Die Strafe – sieben Jahre Haft – ist nicht rechtskräftig
Die Strafe – sieben Jahre Haft – ist nicht rechtskräftig ©VOL.AT/Eckert
45-jährige Frau am Landesgericht Feldkirch verurteilt, sie schlug vier Jahre ihre unmündige Tochter.

Von Christiane Eckert

Die Vorwürfe gegen die 45-jährige Frau wiegen schwer und sowohl ihr Sohn als auch ihr Exgatte bestätigten sie vor der Polizei. In der Hauptverhandlung kämpfte der Ex-Mann mit seinen Gefühlen, sagte aber aus und bestätigte im Wesentlichen, dass die Frau das Mädchen oft mehrmals pro Woche grob angefasst hat. Sie zog sie an den Haaren, packte das Mädchen am Arm oder schlug sie. Manchmal war Stress der Grund, manchmal offenbar auch der Umstand, dass die Südländerin von Haus aus sehr temperamentvoll ist. Die Angeklagte bestreitet, ihre Tochter vom sechsten Lebensjahr an vier Jahre lang misshandelt zu haben.

Schuldspruch

Nach mehrstündiger Verhandlung, dem Vorspielen des Einvernahmevideos des Mädchens und mehreren Zeugen kommt der Schöffensenat zu dem Ergebnis, dass das Kind nicht übertrieben oder gelogen hat. Es setzte immer wieder Schläge mit der flachen Hand, mit einem Kamm, mit einer Fernbedienung und auch Haarereißen war immer wieder dabei. Dass das Kind blaue Flecken und Rötungen hatte, bestätigte auch der Vater. Der wollte allerdings niemandem Unrecht tun und die Mutter als Verursacherin beschuldigen. Der Sohn der Frau hatte seine Mutter zunächst ebenfalls schwer belastet, machte im Prozess allerdings keine Aussage. „Das Mädchen ist steht somit ganz alleine da“, machte Opferanwältin Eva Müller auf die schwierige Situation des Opfers aufmerksam. Die Strafe – sieben Jahre Haft – ist nicht rechtskräftig.

Dem Opfer, dem misshandelten Kind, werden 1000 Euro Entschädigung zugesprochen.

(red/ec)

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