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Kurz-Aufenthalte in Bayern ab Montag erlaubt

Geänderte Einreise-Quarantäneverordnung
Geänderte Einreise-Quarantäneverordnung ©Sams
Bayern hat seine Einreisequarantäne-Verordnung abgeändert.
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Darin wird unter anderem die digitale Reiseanmeldung und die Mindestdauer der Quarantäne von fünf Tagen für die Einreise nach Bayern festgelegt. Die Durchreise durch Bayern ist weiterhin ungehindert möglich.

Bis zu 24 Stunden ohne Test

Aufenthalte in Bayern bis maximal 24 Stunden sind ohne Test- und Quarantäneverpflichtung jetzt möglich. Dasselbe gilt für den Aufenthalt von Personen aus Bayern in Vorarlberg. Weiters ist es ohne Test- und Quarantäneverpflichtung, insbesondere unter folgenden Voraussetzungen möglich, sich weniger als 72 Stunden sich in Deutschland aufzuhalten:

  • Besuche bei Verwandten ersten Grades
  • Besuche von Lebensgefährten oder im Rahmen des Sorgerechtes
  • Beruflicher Personen-, Waren- und Güterverkehr
  • Grenzpendler, die in Bayern ihren Wohnsicht haben und zur Arbeit regelmäßig nach Vorarlberg pendeln (inkl. Schüler und Studenten)

Grenzgänger, die aus Vorarlberg zur Arbeit regelmäßig nach Bayern pendeln (inkl. Schüler und Studenten), sind zwar ebenfalls von der Quarantänepflicht ausgenommen, müssen sich jedoch weiterhin wöchentlich testen lassen.

Diese Verordnung tritt am 9. November in Kraft und ist bis Ende November 2020 befristet.

Mehr Infos: www.vorarlberg.at/verkehr

(red)

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