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Corona-Kurzarbeit geht in die Verlängerung

Mehr als 32.000 Menschen in Vorarlberg sind derzeit in Corona-Kurzarbeit. (Foto: work/adobe.stock)
Mehr als 32.000 Menschen in Vorarlberg sind derzeit in Corona-Kurzarbeit. (Foto: work/adobe.stock)
Von den Sozialpartnern ausverhandelt gilt die Corona-Kurzarbeit III ab 1. Oktober: Die Nettoersatzrate bleibt bei 80 bis 90 Prozent, die Arbeitszeit wird 30 bis 80 Prozent betragen, gute Rahmenbedingungen für Weiterbildung sollen geschaffen werden.

Aktuell befinden sich mehr als 32.300 Vorarlberger Beschäftigte in Kurzarbeit. Die Kurzarbeit hilft den Unternehmen, ihre Belegschaft zu halten. Besonders Industrie und Gewerbe profitieren davon mit rund 20.000 Personen, der Handel mit mehr als 3600 und der Tourismus  mit über 2200 ­Personen.

Ab 1. Oktober 2020 können Unternehmen nun zum dritten Mal Corona-Kurzarbeit zunächst für sechs Monate beantragen. Die Mindestarbeitszeit wurde von 10 auf 30 Prozent angehoben. Die Einkommens-Nettoersatzrate für Beschäftigte bleibt bei 80 bis 90 Prozent. Die Betriebe müssen die tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung bezahlen. Für die Differenz kommt weiterhin in voller Höhe inklusive Lohnnebenkosten das AMS auf.

AK hilft bei Überprüfung der Abrechnungen

Damit die Nicht-Arbeitszeit für Weiterbildung genützt werden kann, sollen die Rahmenbedingungen deutlich verbessert werden. Die Corona-Kurzarbeit hat sich seit Frühjahr verändert und mit ihr die Abrechnung der Löhne und Gehälter. Die AK geht deshalb allen, die nachprüfen wollen, ob sie in den Phasen der Kurzarbeit auch richtig entlohnt wurden, zur Hand. Auf der Website der AK finden Interessierte eine Anleitung, die ihnen hilft, die eigenen Lohnabrechnungen auf Plausibilität zu prüfen, und einen Online-Rechner.

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