Prozess: Verfolgungsjagd auf der Hochalpenstraße

Von Christiane Eckert
Anfang September 2019 wurde der deutsche Pensionist vom Bezirksgericht Bludenz, mittlerweile rechtskräftig, wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit zu 980 Euro Geldstrafe verurteilt. Der Grund: Er war 2018 trotz Wintersperre mit seinem Smart-Cabrio auf der Silvretta Hochalpenstraße unterwegs. Von der Polizei angehalten, trickste er die Beamten aus und fuhr ihnen mit rasantem Tempo rund 15 Kilometer davon. Gestoppt wurde er schlussendlich in St. Gallenkirch. Der Verdacht der Alkoholisierung bestätigte sich. Der Mann hatte 1,2 Promille. Das Bludenzer Urteil wurde dem Rentner zugeschickt. Zum zweiten Prozess wegen schwerer Sachbeschädigung, erschien der Mann ebenfalls nicht.
Nicht von Dauer
Das Verfahren am Landesgericht Feldkirch betrifft einen Sachschaden an zwei durchbrochenen Schranken. Mit 5800 Euro fällt dieser nämlich zwingend in die Zuständigkeit des Landesgerichts. Dass der Angeklagte schon wieder fernbleibt, wird ihm auch hier wenig helfen. Wegen eines nicht erschienenen Zeugen muss zwar vertagt werden, doch aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Bald wird man dem in Deutschland mehrfach Vorbestraften ein zweites Urteil nachschicken. Exekutionen im Ausland funktionieren nämlich ebenso wie in Österreich.
(red/ec)
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