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Land erstellt Richtlinien zum Schutz von Heimbewohnern

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Am 4. Mai wird das Besuchsverbot in Alters- und Pflegeheimen gelockert. In einem Schreiben des Landes werden alle Vorarlberger Heime über die notwendigen Regelungen und Empfehlungen informiert.

Landesrätin Katharina Wiesflecker begrüßt die Lockerung des Besuchsverbotes in Alters- und Pflegeheimen ab 4. Mai als wichtigen Schritt in Richtung Normalisierung von Familien- und Gesellschaftskontakten. "Wir müssen aber gerade in diesen besonders sensiblen und schutzwürdigen Einrichtungen alles tun, um nicht einen erneuten Anstieg von Corona-Infektionen zu provozieren. Die Rücksichtnahme auf die Gesundheit bleibt oberstes Gebot", betont sie.

Land stellt Maßnahmen-Liste zusammen

„Ältere und chronisch kranke Menschen sind die am stärksten betroffene Risikogruppe für eine COVID19-Erkrankung. Trotzdem sollen auch die Bewohnerinnen und Bewohner in Heimen nach der langen Zeit der Corona-bedingten Einschränkungen endlich die Möglichkeit erhalten, ihre Angehörigen wiederzusehen“, so Landesrätin Wiesflecker. In Anlehnung an die Empfehlungen des Bundes zur schrittweisen Lockerung der bisherigen Besuchsverbote in Heimen hat das Land Vorarlberg eine Liste mit Maßnahmen zusammengestellt, die in einer ersten Phase bei Heimbesuchen neben den bestehenden Schutz- und Hygienemaßnahmen zu beachten sind.

Begrenzte Besucheranzahl und Besucherbereiche

Um die Besuche möglichst gut über die Woche zu verteilen und zu koordinieren, ist eine vorherige Terminvereinbarung (telefonisch, digital) unbedingt erforderlich. Pro Bewohner ist nur ein Besucher bzw. eine Besucherin möglich; in begründeten Fällen sind Ausnahmen gestattet. Die Heime werden Besucherbereiche definieren, wo sich die Angehörigen mit den Bewohnerinnen und Bewohnern treffen können, Besuche in den Zimmern sind möglichst zu vermeiden. Mindestabstand, Mund-Nasen-Schutz, Desinfektion und eine Beschränkung der Besuchsdauer sind weitere Maßnahmen, die als Schutz vor einer Infektion eingehalten werden müssen. Empfohlen wird eine Zutrittskontrolle, bei der mittels einer Checkliste alle wichtigen Daten erfasst werden. So kann, falls eine Besucherin oder ein Besucher nach dem Besuch erkrankt, sofort mit den richtigen Maßnahmen reagiert werden.

„Wir alle sind für das Wohl, den Schutz und die Gesundheit der Menschen in unserem Land verantwortlich. Die Pflegeheime sind besonders schützenswert, deshalb müssen wir nach wie vor größte Vorsicht walten lassen. Ich appelliere auch an die Eigenverantwortung der Besucherinnen und Besucher“, so Landesrätin Wiesflecker.

(Red.)

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