Von Christiane Eckert
Begonnen hatte es 2012 mit Kopfweh, geendet hat die Causa nun, 2020 mit einem Urteil des Obersten Gerichtshof. Und die Entscheidung lautet: Der Unterländer Allgemeinmediziner hat nichts falsch gemacht, den Patienten trifft auch eine gewisse Eigenverantwortung. Der heute 40-jährige Bankangestellte war damals vor acht Jahren von dem Arzt zu einer MRT-Untersuchung überwiesen worden. Nach der Begutachtung des radiologischen Befundes versuchte der Arzt seinen Patienten zwecks Besprechung anzurufen. Als dies nichts fruchtete, schickte er ihm einen Brief. Der Patient zeigte keine Reaktion und war rund zwei Jahre beschwerdefrei.
Böses Erwachen

Doch dann kamen Doppelbilder und die Diagnose „Hirnstammgliom“, also ein Tumor im Gehirn. Der Patient fühlte sich unzureichend aufgeklärt und klagte den Vorarlberger Arzt auf rund 23.000 Euro. Geld, das er nicht bekommen wird, denn der Kläger verlor den Prozess, zuletzt beim Obersten Gerichtshof. „Wir waren von Anfang an überzeugt, dass alles getan wurde, um den Patienten zu informieren“, ist Olivia Lerch, Anwältin des Arztes froh über den Prozessausgang. Der Patient hatte die Telefonnummer selbst angegeben, versäumte Anrufe werden auf dem Handy angezeigt, zudem gab es einen Verständigungsbrief“, ist Lerch froh, dass man hier die Pflichten für Mediziner nicht überspannt hat. Das Urteil ist rechtskräftig und es dürfte für ähnliche Rechtsfragen richtungsweisend sein, es war das erste Mal, dass über dieses Thema vom OGH so deutlich entschieden wurde.
(red/ec)
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