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Schutzvorschriften müssen eingehalten werden

Schutz am Arbeitsplatz kann auch das Tragen von Masken bedeuten.
Schutz am Arbeitsplatz kann auch das Tragen von Masken bedeuten.
Zahlreiche Beschwerden über mangelhaften Schutz vor Ansteckung mit dem Coronavirus liegen der AK vor.

„Wer jetzt das System am Laufen hält, verdient nicht nur Respekt, sondern auch den notwendigen Schutz“, betont AK-Präsident Hubert Hämmerle. Dafür müssen Arbeitgeber und Behörden jetzt sorgen.

Eine Zwischenauswertung der AK-Umfrage zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf den Arbeitsplatz und Berufsalltag zeigt zwar: Die Mehrheit ist zufrieden damit, wie rasch ihre Arbeitgeber auf die Situation reagiert haben. Auch war die Kommunikation transparent. Dennoch erreichen die AK vermehrt Beschwerden von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die über mangelhafte Schutzmaßnahmen in ihren Betrieben berichten.

Gänzlich unbekümmert

„Die Leute gehen ein und aus, als ob nichts wäre“, beklagt eine Mitarbeiterin ihre Situation. Sie arbeitet bei einem Lebensmittelhändler in Dornbirn. Der Chef habe die Sorgen seines Teams erst spät ernst genommen, die Schutzmaßnahmen seien mangelhaft. Die Belegschaft fühl sich wehrlos – obwohl gerade sie in ihrer systemrelevanten Arbeit besonders schutzbedürftig wäre.

Die Vorschriften der Regierung sind eindeutig: Laut Verordnung müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass die Beschäftigten bei der Arbeit untereinander einen Meter Mindestabstand einhalten, um sich nicht anstecken zu können. Bei engem Kundenkontakt sind räumliche oder organisatorische Maßnahmen zu treffen – diese bleiben aber oft aus oder werden nur halbherzig umgesetzt.

„Die Situation ist besonders unfair und heikel, weil das Arbeitsinspektorat als zuständige Stelle zurzeit keine Betriebsbegehungen durchführt. Wer diesen Beschwerden nun vor Ort nachgehen kann, bleibt ungelöst“, kritisiert AK-Rechtsexperte Christian Maier. „Wir appellieren daher nochmals eindringlich an alle Arbeitgeber: Abstand halten und auf die Gesundheit aller zu achten ist das Gebot der Stunde. Die Verordnungen der Regierung und Vorschriften des Arbeitsinspektorats sind unbedingt einzuhalten“, betont der AK-Jurist.

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