Corona - Regierung ruft "Ausgangsbeschränkungen" für Österreich aus

Für Ausnahmen, das Haus zu verlassen, soll es nur drei Gründe geben: Berufsarbeit, die nicht aufschiebbar ist, dringend notwendige Besorgungen (Lebensmittel) und wenn man anderen Menschen helfen muss.
Wer im dringenden Fall ins Freie möchte, "der darf das ausschließlich alleine machen oder mit den Personen, mit denen er in der Wohnung gemeinsam zusammenlebt", so der Bundeskanzler zur APA.
Bereits heute schon wird laut Kurz die Polizei an Spielplätzen und im öffentlichen Raum unterwegs sein und wird größere Gruppen dazu auffordern, das zu unterlassen, so Kurz.
Spaziergänge nur in dringenden Fällen
Die Beschränkungen im öffentlichen Raum werden laut Bundeskanzleramt ab Montag von der Polizei kontrolliert, im Bedarfsfall drohen auch empfindliche Verwaltungsstrafen. Man kann sich zwar abseits der drei Ausnahmen weiterhin im öffentlichen Raum aufhalten, etwa für Spaziergänge, dies aber nur alleine oder mit Personen, mit denen man zusammenlebt. Dies solle aber nur in dringenden Fällen geschehen.
Werden Personen von der Exekutive alleine angetroffen, gibt es laut Auskunft aus dem Kanzleramt keine Maßnahmen. Werden Gruppen angetroffen, werden diese darauf hingewiesen, "dass sie sich auflösen sollen", hieß es im Kanzleramt. Dies soll auch schon am Sonntag erfolgen.
Strafen
Ab Montag drohen dann bei Zuwiderhandeln Verwaltungsstrafen in Höhe von bis zu 2.180 Euro. Strafen sind auch möglich, wenn man die Platzverbote - etwa für Spielplätze - missachtet: Hier ist mit Verwaltungsstrafen in Höhe von bis zu 3.600 Euro zu rechnen. Die Regierung appelliert aber an die "Vernunft und Eigenverantwortung", wie es hieß.
(APA)
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