Vier Raubüberfälle auf fünf Fußgänger

Außer Rand und Band gewesen seien die vier Angeklagten, räumte Verteidigerin Andrea Concin ein. Im August und September 2019 begingen die jungen Arbeitslosen nach den gerichtlichen Feststellungen in Dornbirn und Hard auf der Straße vier Raubüberfälle auf fünf Fußgänger. Dabei blieb es ein Mal beim Versuch.
Nicht rechtskräftig
Dafür wurden die vier Untersuchungshäftlinge gestern am Landesgericht Feldkirch zu folgenden Haftstrafen verurteilt: 24 Monate für die 20 Jahre alte und mit drei Vorstrafen belastete Erstangeklagte. 22 Monate für ihren unbescholtenen 24-jährigen Freund. 24 Monate für ihren dreifach vorbestraften 19-jährigen Cousin; bei ihm kommen noch zumindest sieben offene Haftmonate aus einer Vorstrafe hinzu. 18 Monate für ihren unbescholtenen 20-jährigen Cousin. Keines der Urteile des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Richard Gschwenter ist rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre 15 Jahre Gefängnis gewesen. Der Schuldspruch erging vor allem wegen schweren Raubes und Raubes.
In einer Nacht haben die Drogenkonsumenten serbischer und türkischer Herkunft nach Ansicht der Richter zwei Überfälle auf Passanten begangen. Zuerst wurde in Dornbirn einem Liebespaar ein Smartphone gewaltsam weggenommen. Danach fuhren die Beschuldigten nach Hard und raubten dort einem 17-Jährigen dessen Smartphone und 70 Cent. Dabei wurde der Jugendliche mit einem Teleskopschlagstock bedroht.
Raubüberfall geplant
In der Anklageschrift wird der Viererbande vorgeworfen, sie habe in jener Nacht in Hard einen weiteren bewaffneten Raubüberfall geplant. Aber der Mann, der mit der 20-Jährigen Sex für Geld vereinbart hatte, soll zum Treffpunkt nicht erschienen sein, weil er die junge Frau in Begleitung junger Männer gesehen haben soll. Der Mann wird dazu vor Gericht noch als Zeuge aussagen. Zu diesem Anklagepunkt wird die Verhandlung im Februar weitergeführt werden
Smartphone geraubt
Schon entschieden wurde gestern über den versuchten Raub an einer Passantin und den Straßenraub an einer Betrunkenen. Der zu Boden gestoßenen Fußgängerin wurden 470 Euro, Gutscheine im Wert von 250 Euro und ein Smartphone geraubt. Als Schadenersatz erhält die 31-Jährige 1800 Euro.
Die Verteidiger stellten Anträge auf Therapie statt Strafe, weil es sich bei den Taten um Beschaffungskriminalität von Drogenabhängigen gehandelt habe. Möglicherweise werden die Untersuchungshäftlinge daher bald das Gefängnis verlassen.
(NEUE)
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