BH-Mordfall: Verteidiger von Soner Ö. sehen Recht auf faires Verfahren verletzt

Am 21. Februar, etwa zwei Wochen nach der schockierenden Bluttat an der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn, wurde der Tatverdächtige Soner Ö. aus Sicherheitsgründen von der Justizanstalt (JA) Feldkirch nach Innsbruck verlegt. Dass der 34-jährige Türke, der sich im Jänner wegen Mordes vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten muss, in einem anderen Bundesland in U-Haft sitzt, ist für seine Verteidiger Stefan Harg und Wilfried Weh „untragbar“. Eine ordentliche Prozessvorbereitung sei unter diesen Umständen nicht möglich, sehen die beiden Bregenzer Anwälte das Recht auf ein faires Verfahren verletzt.
Das Landesgericht sieht das offenbar anders. Kürzlich wurde der zweite Antrag auf Rücküberstellung in die JA Feldkirch zurückgewiesen. Ein Untersuchungshäftling habe kein Antragsrecht auf Verlegung in eine bestimmte Justizanstalt, heißt es in dem Beschluss sinngemäß. Über die Beschwerde gegen diese Zurückweisung hat das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck noch nicht entschieden. Ebenso unerledigt sind ein entsprechender Antrag ans Justizministerium und eine Berufung an den Obersten Gerichtshof (OGH). Kurzum: Es scheint sich langsam, aber sicher abzuzeichnen, dass Soner Ö. wohl bis kurz vor Prozessbeginn in Innsbruck bleiben wird
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