Wer für die Nationalratswahl am 29. September eine Wahlkarte benötigt, kann die Ausstellung beim Gemeindeamt schriftlich noch bis zum 25. September und mündlich bis Freitag den 27. September beantragen. Bisher haben schon ca. 35.000 in Vorarlberg Wahlberechtigte von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Wer hat Anspruch?
Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben Wahlberechtigte, die am Wahltag voraussichtlich verhindert sind, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben. Wahlberechtigte, die infolge einer Krankheit oder aus ähnlichen Gründen gehunfähig sind, haben die Möglichkeit, für die Stimmabgabe die Wahlkommission für Gehunfähige in Anspruch zu nehmen.
Wahlkartenanträge
Mit einer Wahlkarte ist neben der Briefwahl die Stimmabgabe im ursprünglich zuständigen Wahllokal sowie in jedem für Wahlkartenwähler eingerichteten Wahllokal möglich. Ebenfalls bis zum 27. September kann ein schriftlicher Antrag gestellt werden, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine vom Antragssteller bevollmächtigte Person möglich ist.
(Red.)
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