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Schicke Schuhe, heiße Sohlen – was am Steuer erlaubt ist

Flip Flops, High Heels und Co.: Was geht und was geht nicht?
Flip Flops, High Heels und Co.: Was geht und was geht nicht? ©APA/Themenbild
Gesetzgeber setzt auf Hausverstand, im Falle eines Unfalls sinkt die Toleranz der Justiz

von Christiane Eckert/VOL.AT

Prinzipiell kann man beim Autofahren anziehen, was man möchte. Der eine fährt gerne mit Flip-Flops, der andere lieber mit Crocs. Damen oft mit High-Heels, Wälder gern mit „Wälderclogs“. Bei Gipsbein oder Schischuhen gibt es keine Diskussion, die sind eindeutig verboten. Doch ansonsten ist es prinzipiell dem Lenker überlassen, mit was er gut fährt. Er muss sein Fahrzeug beherrschen und im Notfall, mit welchem Schuh auch immer, rasch reagieren und die Pedale betätigen können.

Auch ohne darf man

Barfußfahren ist ebenfalls erlaubt. Zwar geben Verkehrsjuristen in Kommentaren zu bedenken, dass Schweißfüße eventuell abrutschen oder gar festkleben, doch in der Praxis scheint das kaum Probleme zu bereiten. Wer ungeeignetes Schuhwerk trägt, geht jedoch ein gewisses Risiko ein. „Falls dies zu einem Unfall führt, wird dem Fahrer ein (Mit-) verschulden angelastet, außerdem könnte die Kaskoversicherung aufgrund grober Fahrlässigkeit aussteigen“, so Rechtsanwältin Olivia Lerch. Somit bleibt es schlussendlich der Eigenverantwortung eines jeden Lenkers überlassen, wie er sich hinter das Steuer setzt.

(Red)

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