"Gebrauchter" sorgt für Streit
Von Christiane Eckert/VOL.AT
Die Wolfurterin kaufte 2017 einen zehn Jahre alten Opel Zafira. Der Preis von 6300 Euro war für sie akzeptabel. Der Wagen hatte rund 110.000 km zurückgelegt, doch er schien in Ordnung. Als die Herstellerrichtlinien auf dem Tisch lagen, wurde die Lenkerin auf eine Empfehlung aufmerksam. Nach 150.000 km oder zehn Jahren wird dort empfohlen, den Zahnriemen zu tauschen. Reißt der Riemen, besteht die Gefahr, dass der Motor kaputt wird. So ließ die Frau den Austausch vornehmen, was ihr inklusive einer Reparatur der Kupplung eine Rechnung von 2500 Euro bescherte. Kosten, die ihrer Meinung nach der Händler übernehmen müsste. Sie ging vor Gericht.
Händler im Recht
Ein Gutachten wurde eingeholt. „Ein nicht gewechselter Zahnriemen kann auch 20 Jahre halten und 150.000 Kilometer überstehen“, ergab die Expertise. Das Gericht entschied, dass alleine das Überschreiten der Verwendungsdauer des Zahnriemens noch keinen gewährleistungspflichten Mangel darstellt.
„Das Austauschintervall ist eine Empfehlung des Herstellers“, so Beklagtenvertreter Matthias Kucera. Bei dem geltend gemachten Mangel handelt es sich um eine reine Verschleißerscheinung, so der Harder Rechtsanwalt. Der Händler bekam in beiden Instanzen Recht, damit ist die Sache endgültig entschieden.
(Red.)
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